Es werden Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Wahlperiode 01.01.2024 - 31.12.2028 gesucht!
In jedem fünften Jahr stellen die Gemeinden einheitliche Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen des Amtsgerichts und des Landgerichts auf.
Die Aufstellung der Vorschlagslisten obliegt dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Rösrath. Bei jedem Amtsgericht tritt anschließend ein Ausschuss zusammen, der die Jugendschöffinen und Jugendschöffen aus der Vorschlagsliste wählt.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen und sind an der Übernahme dieses Ehrenamtes interssiert?
Dann bewerben Sie sich mit folgendem Formular bei der Stadt Rösrath, Fachbereich 2 Jugend, Bildung, Sport, Hauptstraße 229, 51503 Rösrath.
Bewerbungsfrist: bis spätestens 03.02.2023.