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Vorsicht bei Anfragen der offiziell erscheinenden Datenschutzauskunft-Zentrale

Vorsicht bei Anfragen der offiziell erscheinenden Datenschutzauskunft-Zentrale
– Erwerb Leistungspaket Basisdatenschutz nach EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Im Bereich der Stadt Rösrath wurde heute eine städtische Dienststelle, von der DAZ (Datenschutzauskunft-Zentrale) angeschrieben. Dieses Schreiben erweckt den Eindruck, dass es sich um eine Behörde oder um eine staatliche Stelle handelt. Hierbei handelt es sich nicht um ein amtliches Schreiben einer Behörde, sondern um ein kostenpflichtiges Angebot von privaten Unternehmen, die auf diese Weise versuchen, Unternehmen zum Abschluss mehrjähriger teurer Abo-Verträge zu bewegen (Offertenschwindel).

Die Anschreiben beinhalten Angaben zum Unternehmen, die ergänzt bzw. berichtigt werden sollen. Mit der Unterzeichnung und Rücksendung des Angebotes kommt ein dreijähriger Vertrag zustande, der mit nicht unerheblichen Kosten (ca. 1.500,00 Euro) verbunden ist. Diese Geschäftsidee basiert auf der Unachtsamkeit der Gewerbetreibenden.

Diese Anfrage erfolgt keinesfalls von Seiten der Stadtverwaltung Rösrath.

Ich bitte daher alle Gewerbetreibende, dieses amtlich wirkende Auskunftsersuchen der Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ) sehr aufmerksam zu lesen und danach zu entscheiden, ob Ihre aktuellen Firmen- und Betriebsdaten auf diese Art und Weise den Anforderungen der Datenschutz-grundverordnung gerecht werden.

Haben Sie noch Fragen zum Thema?
Bitte rufen Sie an:
Frau Liebig, Stadtverwaltung
02205 / 802 208

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