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Haushaltsverabschiedung verzögert sich

Haushaltsverabschiedung verzögert sich

Die Stadtverwaltung und die im Stadtrat vertretenden Fraktionen haben sich bei ihrer jüngsten Fraktionsratssitzung einvernehmlich darauf verständigt, die Verabschiedung des Haushalts erneut zu verschieben. Anstatt am 29. April soll dieser nun erst am 24. Juni 2024 verabschiedet werden. Grund hierfür ist die weiterhin bestehende Uneinigkeit darüber, auf welchem Weg das prognostizierte Haushaltsdefizit reduziert werden soll.

Der von der Verwaltung eingebrachte Haushaltsplanentwurf sieht ein Defizit von rund 10,3 Millionen Euro vor. Dieser Fehlbetrag ließe sich durch die in der Vergangenheit aufgebaute Ausgleichsrücklage aufheben. Allerdings wäre die Rücklage damit fast vollständig ausgeschöpft. Aus diesem Grund beraten Verwaltung und Politik über mögliche Einsparpotentiale. Durch zwingend notwendige Aufwendungen, zum Beispiel im Bereich Schul- oder Straßenbau, Digitalisierung, Kindertagesstätten, Ausstattung der Feuerwehr oder Klimaschutz sind Einsparungen im großen Stil kaum zu realisieren. Dort, wo eingespart werden kann, ist der Effekt auf den Haushalt marginal. Notwendige Projekte nicht anzugehen und einen noch engeren Sparkurs zu fahren, würde Probleme nicht lösen, sondern nur aufschieben und erfahrungsgemäß noch teurer machen.

Lassen sich Ausgaben nicht reduzieren, bleibt auf der anderen Seite eine Einnahmenerhöhung. Hierfür gibt es allerdings nicht viele Stellschrauben. Jede Erhöhung der Einnahmen geht letztlich zu Lasten der Steuerzahler. Eine Anhebung kommunaler Steuern, beispielsweise im Bereich der Grundsteuer, ist weder in Reihen der Politik noch des Verwaltungsvorstandes beliebt, doch wäre Rösrath damit nicht allein. Rund ein Viertel der Kommunen in Nordrhein-Westfalen hat laut Statistischem Landesamt zwischen Juli 2022 und Juni 2023 die Hebesätze der Grundsteuer B erhöhen müssen. Dies geschieht nicht aus Willkür, sondern aus der Not heraus, um die wachsende Zahl der Aufgaben bewältigen und vor allem bezahlen zu können. Wie viele andere Kommunen leidet auch die Stadt Rösrath unter den von Bund und Land auferlegten Aufgaben sowie der mangelhaften Refinanzierung.

Vor diesem Hintergrund hat man sich im Fraktionsrat darauf verständigt, in den vorliegenden Haushaltsentwurf die Einsparungen, die möglich sind, einzuarbeiten. Gleichzeitig soll eine Erhöhung der Grundsteuer B vorgesehen werden. Eine entsprechende Steuererhöhung war bislang nicht Teil des Rösrather Zahlenwerks, soll nun aber eingearbeitet werden, um im Sinne der Vergleichbarkeit konkret aufzuzeigen, welche Auswirkung eine mögliche Steuererhöhung auf das zu erwartende Defizit hätte. Rein rechtlich wäre eine Steuererhöhung jedenfalls für 2024 noch umsetzbar, auch wenn das Haushaltsjahr bereits läuft.

Dass der Rösrather Haushalt 2024 immer noch nicht beschlossen ist, zeigt, wie schwer Politik und Verwaltung sich die Entscheidung machen. Gesetzlich sind Kommunen dazu verpflichtet, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Mit einem Griff in die Ausgleichsrücklage wäre das für 2024 auch ohne Steuererhöhung möglich. Doch wer ständig draufzahlt, hat irgendwann keine Reserven mehr und kommt an einen Punkt, der die Handlungsfähigkeit auf ein Minimum reduziert. Die Ausgleichrücklage in Rösrath wird voraussichtlich mit dem Haushaltsjahr 2025 vollständig ausgeschöpft sein. Eine Erhöhung der Grundsteuer wird daher unumgänglich sein. Die Frage ist nur, wann und in welcher Höhe sie kommt. Dies wiederum ist Diskussions- und letztlich Entscheidungsgrundlage in den politischen Gremien.

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