Seit dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Dies geht zurück auf eine Entscheidung des Bundestages. Mit der Abschaffung soll zum einen der Aufwand reduziert werden, der mit der Ausstellung einhergeht, da ein Kinderreisepass zuletzt alle 12 Monate erneuert bzw. verlängert werden musste. Darüber hinaus hat nicht jedes Reiseland den Kinderreisepass als Ausweisdokument akzeptiert.
Wegen dieser Nachteile gilt nun seit Jahresbeginn eine einheitliche Lösung: Seit dem 01.01.2024 benötigen Kinder für eine Reise ins Ausland einen Personalausweis oder einen Reisepass – genau wie ihre Eltern. Dieser ist dann sechs Jahre gültig. Sowohl Personalausweis als auch Reisepass können im Bürgerbüro beantragt werden. Mitzubringen sind ein biometrisches Passbild und ein Ausweisdokument. Wenn das Kind bisher keinen Ausweis hatte, muss die Geburtsurkunde vorgewiesen werden. Darüber hinaus muss das Kind bei der Beantragung dabei sein.
Die alten Kinderreisepässe bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig. Wer ein neues Ausweisdokument für sein Kind benötigt, sollte dieses – auch mit Blick auf die Osterferien – rechtzeitig beantragen. Die Bearbeitungszeit zur Ausstellung eines Personalausweises dauert in der Regel bis zu 3 Wochen, bei einem Reisepass ist mit 4 bis 6 Wochen zu rechnen. Für Reisen innerhalb der Europäischen Union und für Reisen in Staaten, die zum Schengenraum gehören, etwa Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein, sowie für Reisen in die Türkei reicht ein Personalausweis aus. Für Reisen außerhalb der EU ist für das Kind in der Regel ein Reisepass erforderlich.
Für die Beantragung eines Ausweisdokumentes im Bürgerbüro ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich und wie gewohnt über das Online-Terminbuchungsportal möglich.
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