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Inklusion in Kitas und Schulen

Inklusive Bildung bedeutet, vorschulische Systeme so zu gestalten, dass sie in der Lage sind, auf Vielfalt einzugehen. Jedes Kind wird unabhängig von seinen Möglichkeiten oder Einschränkungen als wichtiges Mitglied der Gemeinschaft anerkannt. Heterogenität wird dabei als Bereicherung angesehen.


Inklusion betrachtet Vielfalt somit als Gewinn für das Ganze und geht von den Ressourcen von Menschen und Institutionen aus.
Ziel einer inklusiven Bildung ist es, langfristig allen Kindern unabhängig von einer Behinderung, der Herkunft und des Geschlechts ein chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen.


Dieses Ziel beinhaltet auch, dass Kinder mit Behinderung in Kindertagesstätte gemeinsam mit allen anderen Kindern lernen können. Jedem Kind soll die nötige individuelle Unterstützung gewährt werden.

Inklusion in der Kita

Kinder mit Behinderung haben ein Recht auf wohnortnahe Betreuung. Das ist in den Sozialgesetzbüchern VIII, IX und XII geregelt. Aus diesem Grund besuchen zunehmend mehr Kinder mit Handicap Regeleinrichtungen. In der Stadt Rösrath gibt es bereits seit langem ein vielfältiges und überdurchschnittlich umfangreiches Angebot der Betreuung in der Tagespflege und in Kindertageseinrichtungen.  Plätze werden von den unterschiedlichsten Trägern für alle Altersgruppen von Kindern in den verschiedenen Betreuungsformen inklusiv angeboten. Sofern ein besonderer Förderbedarf vermutet oder bereits festgestellt wurde, können sich Eltern von Kindern im Vorschulalter bei jeder Kindertageseinrichtung und bei der Fachberaterin im Jugendamt beraten lassen.


Hier können Sie sich informieren:

Interessengemeinschaft Kindertagespflege

Um die Suche und die Auswahl für einen Kita-Platz  zu erleichtern führt die Stadt Rösrath das neue online gestützte Vormerk- und Anmeldeverfahren. "LITTLE BIRD"  ein.

Bis zum Start des neuen Portals gilt weiterhin das Vormerkverfahren und Anmeldeverfahren für einen Kindergartenplatz: Sie können Ihr Kind persönlich in Ihrer Wunscheinrichtung oder bei der Fachberatung im Jugendamt voranmelden.

Gemeinsames Lernen

Das Gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung ist der gesetzliche Regelfall, seit der nordrhein-westfälische Landtag am 16. Oktober 2013 das 9. Schulrechtsänderungsgesetz (9. SCHRÄG) verabschiedet hat. Da Inklusion wachsen muss, versteht sich das Gesetz als ein weiterer wichtiger Schritt in einem fortdauernden Prozess auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem.

Gemeinsames Lernen ist möglich, wenn die personellen und sächlichen Voraussetzungen vorhanden sind. Mittelfristig soll dies an möglichst vielen Schulen erreicht werden.


Weitere Informationen zum Thema Inklusion an Schulen -  hier klicken -

Individuelle Förderung für alle

"Wir lernen, spielen und lachen gemeinsam!" – unter diesem Motto wird auch an Rösrather Schulen das Gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung praktiziert. Manche Kinder benötigen besondere Hilfen und zusätzliche Unterstützung, um die schulischen Anforderungen zu bewältigen: Hier spricht man von "Sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf".

Die gemeinsame Erziehung und Bildung von Kindern mit und ohne sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf fördert erheblich den selbstverständlichen Umgang miteinander und bildet die Grundlage einer humanen Gesellschaft, in der jeder Mensch willkommen ist und geachtet wird. Alle Kinder erfahren von Anfang an, dass es normal ist, verschieden zu sein. Schließlich hat jedes Kind seine individuellen Stärken und Schwächen unabhängig vom festgestellten sonderpädagogischen
Unterstützungsbedarf. Vom Grundsatz her sind daher viele Lernangebote auf eine individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler ausgerichtet.

Mit dem Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule ist das Gemeinsame Lernen in Rösrath nicht beendet. Diese Lücke konnte in den vergangenen Jahren auch aufgrund der pädagogischen Offenheit von Lehrerkollegien an unterschiedlichen Schulen und Schulformen der Sekundarstufe I zunehmend verkleinert werden. Hier ist das gemeinsame Unterrichten von Kindern mit und ohne sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf längst pädagogischer Alltag geworden.

Auch in der Sekundarstufe I sind für ein erfolgreiches Gemeinsames Lernen, analog zur Primarstufe, besondere pädagogische Maßnahmen und Bedingungen notwendig. Einer der Kernpunkte ist auch hier die Arbeit im Team. Das heißt, dass ähnlich wie in der Primarstufe die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer zusätzliche Unterstützung durch eine Lehrkraft aus dem Bereich der Sonderpädagogik erhält.


Was ist eine Phase der erweiterten individuellen Förderung?


Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Rheinisch-Bergischen Kreises - hier klicken


Was bedeuten die Förderschwerpunkte und welche Folgen haben sie?


Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Rheinisch-Bergischen Kreises - hier klicken -


Was macht die unterschiedlichen Förderorte aus?


Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Rheinisch-Bergischen Kreises  - hier klicken -


Entwicklungsziele

Einführung inklusiver Strukturen

Aufbau eines Beratungskonzepts für Eltern

  • Vereinbarung eines Übergangsmanagements mit Grundschulen
  • Unterrichtsentwicklung mit inklusivem Schwerpunkt
  • Diagnostik in verschiedenen Varianten
  • inklusive Ganztagskonzepte

    Neben dem, was Schule in der augenblicklichen Situation per Gesetz leisten muss entsteht so mittelfristig eine nachhaltige Unterstützung der Schulen, Lehrkräfte, Eltern und Kinder auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem.

Wo kann man sich persönlich informieren?

An dem Thema „Schulische Inklusion“ arbeiten viele unterschiedliche Menschen. So sollten Fragen im Zusammenhang mit den konkreten Möglichkeiten einer Schule (etwa bei der Einschulung an einer Grundschule oder dem Übergang auf die weiterführende Schule) immer direkt bei der Schule selbst gestellt werden, zum Beispiel auf Elternabenden oder Informationsveranstaltungen.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat Stellen für sogenannte Inklusionskoordinatoren an den Schulämtern jedes Kreises eingerichtet. Diese sind Ansprechpartner für Eltern, Schulen und Lehrkräfte zu allen Fragen der schulischen Inklusion.
Im Rheinisch-Bergischen Kreis sind die Ansprechpartner beim Schulamt.


Inklusionskoordinatoren
Jessica Kremer – Telefon 02202 13-2051 – E.Mail:schulamt-inklusion@rbk-online.de –Regelmäßige Anwesenheit im Schulamt Montag, Dienstag und Donnerstag

Indra Stengle – Telefon 02202 13-2047 –E-Mail: schulamt-inklusion@rbk-online.de - Regelmäßige Anwesenheit im Schulamt Montag - Donnerstag


Inklusionskoordinatoren begleiten Eltern, Kinder und Schulen vor allem beim Übergang von der
Grundschule in die weiterführende Schule.


Inklusionsfachberaterinnen
Ingrid Käsch – Telefon 02202 – 13 23 68,– E.Mail: ingrid.kaesch@rbk-online.de

Heike Holzki – Telefon 02202 – 13 20 40– E.Mail: heike.holzki@rbk-online.de


Inklusionsfachberater unterstützen einzelne Schulen bei der schulischen Umsetzung von Inklusion und sichern die sonderpädagogische Fachlichkeit durch Vernetzung, Beratung und Unterstützung.


Informationen gibt jederzeit auch das Schulamt direkt –

Telefon 02202 13-2022 oder E-mail: schulamt@rbk-online.de.

Dienststelle

Stadt Rösrath

Stabstelle I/1

Bereich Inklusion
Leitung Elke Günzel
Fon 02205 / 802 123

Fax 02205 / 802 88 123
Elke.Guenzel@Roesrath.de