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Örtliche Rechnungsprüfung

Die örtliche Rechnungsprüfung unterstützt den Rat bei der Kontrolle der Stadtverwaltung insbesondere im Bereich des Haushalts- und Finanzwesens.

Stellung und Einbindung
Die Einrichtungen der Rechnungsprüfung sind nach der Gemeindeordnung kommunale Einrichtungen in einer Sonderstellung (§101 ff GO NRW). Die örtliche Rechnungsprüfung hilft dem Rat bei der Kontrolle und Überwachung der Verwaltung (§55 i.V.m. § 101 Abs.2). Die Stadt Rösrath hat eine örtliche Rechnungsprüfung eingerichtet.

Die Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung sind gesetzlich definiert (§§102,103,104). Sie nimmt diese Aufgaben selbständig, unmittelbar und eigenverantwortlich wahr und ist nach der Gemeindeordnung dem Rat unmittelbar verantwortlich und in seiner sachlichen Tätigkeit ihm unmittelbar unterstellt. Bei der Wahrnehmung ist die örtliche Rechnungsprüfung unabhängig und frei von fachlichen Weisungen. Die Leitung sowie die Prüferinnen und Prüfer werden vom Rat bestellt und können nur von diesem abberufen werden.

Zur Abstimmung auf die örtlichen Verhältnisse in Rösrath hat der Rat eine Rechnungsprüfungsordnung erlassen.


Ziele und Aufgaben
Neben der klassischen Prüfung des Verwaltungshandelns auf Rechtmäßigkeit haben die Aspekte Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zunehmend an Bedeutung gewonnen. 

Dabei ist die Rechnungsprüfung nach eigenem Selbstverständnis von der Absicht geprägt, bereits im Vorfeld an der Optimierung des Verwaltungshandelns und dessen Leistungen mitzuwirken.

Die gesetzlich normierten Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung ergeben sich aus der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (§ 102, § 104 GO NRW).

Hierzu zählen insbesondere die

  • Prüfung der Jahres- und Gesamtabschlüsse der Stadt

  • laufende Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung zur Vorbereitung der Prüfung der Jahresabschlüsse einschliesslich der

  • dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklung der Stadt

  • Prüfung von Vergaben

  • Prüfung der Verwaltungsvorgänge aus den delegierten Aufgaben des Kreises.

 

Der Rat der Stadt Rösrath kann der örtlichen Rechnungsprüfung weitere Aufgaben übertragen. Darüber hinaus kann auch der Bürgermeister innerhalb seines Amtsbereichs - unter Mitteilung an den Rechnungsprüfungsausschuss des Rats - Prüfungsaufträge erteilen.

 

In der Stadtverwaltung Rösrath werden die Verwaltungsaufgaben der Korruptionsprävention und des Datenschutzbeauftragten ebenfalls durch den Leiter der örtlichen Rechnungsprüfung wahrgenommen.


Überörtliche Prüfung
Die Gemeindeprüfungsanstalt (gpaNRW) überprüft alle 5 Jahre die Aufgabenerledigung der Kommunen. 2021 wurde die Stadt Rösrath geprüft.  Der Prüfbericht und die Stellungnahme der Bürgermeisterin wurde im Rechnungsprüfungsausschuss am 28.09.2022 beraten. Für die Ratssitzung am 28.11.2022 ist die Beschlussfassung über die Stellungnahme vorgesehen (Drucks.Nr. 355/2022-1).

Prüfbericht der gpaNRW über die überörtliche Prüfung der Stadt Rösrath 2021

Stellungnahme der Bürgermeisterin zum Prüfbericht der gpaNRW 2021


Sponsoring

Erhält die Stadt zur Förderung sportlicher, kultureller, sozialer, ökologischer oder ähnlich bedeutsamer gesellschaftspolitischer Zwecke Geld- oder Sachleistungen von Unternehmen, mit der regelmäßig auch eigene unternehmensbezogene Ziele der Werbung, der Darstellung von eigenen Produkten oder der Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden, wird ein Vertrag geschlossen. Ziel ist vor allem die Bekanntmachung.

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