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Beurkundungen

Die Beziehungen zwischen Menschen gründen sich in vielfältiger Weise auf gegenseitigen Rechten und Pflichten.

Eine Form, besondere Rechtsbeziehungen zueinander zu gestalten und auf eine sichere Grundlage zu stellen, wird durch die Abgabe schriftlicher Erklärungen der beteiligten Personen vor unabhängigen Urkundspersonen erreicht.

Das Jugendamt ist zum Beispiel neben Notaren befugt, in bestimmten, in § 59 SGB XIII  vorgesehen Fällen, unter Beachtung der Verfahrensvorschriften des Beurkundungsgesetzes Erklärungen zu beurkunden und zu beglaubigen. Das Jugendamt nimmt diese Aufgaben durch besonders bestellte Urkundspersonen wahr. Unter anderem kann die Urkundsperson im Jugendamt folgendes beurkunden:


• Vaterschaftsanerkenntnissen 
• Zustimmungserklärungen der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung 
• Unterhaltsverpflichtungen 
• Sorgeerklärungen

Bitte vereinbaren Sie zur Beurkundung einen Termin auch zur Abklärung, welche Unterlagen zur Beurkundung benötigt werden.


Beurkundungen sind kostenfrei

Dienststelle

Stadt Rösrath

Fachbereich 2 Jugend, Bildung, Sport

Bereich Verwaltung Jugend

Leitung Peter Gold

Fon 02205 / 802 310

Fax 02205 / 802 88 310

Petere5383dfde69a48fba2616157211c16fd.Gold@7bf9491c00be4e5ca7ef0c2f527e2f4eRoesrath.de