Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind befugt, Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens nach Maßgabe ihrer Berufsordnung wahrzunehmen. So sind sie insbesondere auch berechtigt Liegenschaftsvermessungen, wie z. B. Teilungsvermessungen, auszuführen. Tatbestände, die sie durch vermessungstechnische Ermittlungen am Grund und Boden festgestellt haben, dürfen von ihnen mit öffentlichem Glauben beurkundet werden. ÖbVI üben einen freien Beruf aus; ihre Tätigkeit ist kein Gewerbe.
Sie planen eine öffentliche Versammlung/ einen Aufzug unter freiem Himmel. Dies muss rechtzeitig bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.
Sie können auf verschiedenen Wegen mit der Kreisverwaltung Kontakt aufnehmen, Termine vereinbaren oder Online-Angebote nutzen.
Informationen zum Ökokonto des Rheinisch-Bergischen Kreises
Für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sind bis auf wenige Ausnahmen die Städte und Gemeinden zuständig.
Hier gelangen Sie zu den Dienstleistungen des Amtes Ordnung/Bußgeldstelle der Kreisverwaltung.
Knapp 10.000 Patienten warten in Deutschland auf ein Spenderorgan. Nierenpatienten warten durchschnittlich fünf bis sechs Jahre auf eine Transplantation.