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Ab-, An- und Ummeldung

Sie ziehen um?

Vergessen Sie dann bitte nicht, sich innerhalb von zwei Wochen an-, ab- oder umzumelden. 

 

Für alle Meldeangelegenheiten stehen Ihnen die Mitarbeiter/Innen unseres Bürgerbüros zur Verfügung.  

 

 

 

 

Umzug ins Ausland: In diesem Fall ist eine Abmeldung erforderlich!

 

Hinweis:

Bitte vergessen Sie nicht auch Ihr Fahrzeug an-, um-, bzw. abzumelden. (s. "Verwandte Services" rechts)

Unterlagen

 

 

  • Ihre Ausweispapiere (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis)
  • für Kinder zusätzlich die Geburtsurkunde
  • Wohnungsgeberbestätigung

Formulare

Gebühren

gebührenfrei

Rechtliche Grundlagen

Bundesmeldegesetz (BMG)

Bereich


Letzte Aktualisierung: 08.06.2022
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