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Wahl zum Europäischen Parlament am 09. Juni 2024

Wahltag für die Wahl zum Europäischen Parlament ist Sonntag, der 09.06.2024.




Information zur Europawahl 

Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung regeln das Wahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland.

Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts mit Listenvorschlägen. Jede Wählerin und jeder Wähler verfügt über eine Stimme, mit der sie/er einen Listenvorschlag einer Partei oder einer politischen Vereinigung wählen kann. Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 96 Abgeordnete des Europäischen Parlaments.

Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden alle 5 Jahre statt. Gem. § 7 Europwahlgesetz bestimmt die Bundesregierung den genauen Wahltermin im Rahmen einer vom Rat der Europäischen Union und im Rahmen in den Artikeln 10 und 11 des Aktes zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments festegelegten Zeitspanne.


Wer ist wahlberechtigt? 


Wahlberechtigt für die Wahl ist, wer am Wahltag, 


  • Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Unionsbürger ist, d.h. die Staatsangehörigkeit eines der 27 Mitgliedsstaaten besitzt,
  • das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat, also spätestens am 09.06.2008 geboren ist, und 
  • mindestens seit dem 09.03.2024 eine Wohnung
    • in der Bundesrepublik Deutschland oder
    • in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union,

      bei mehreren Wohnung seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält.

  • Auch diejenigen Deutschen, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und die Voraussetzungen nach §12 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes erfüllen sind wahlberechtigt. 


Nicht wahlberechtigt ist, wer nach §6a Europawahlgesetz (EuWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. 


Deutsche im Ausland 


Deutsche die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen. Um an der Europawahl teilnehmen zu können, muss bei der Kommune des letzten Wohnsitzes ein förmlicher Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt werden. 


Unionsbürgerinnen und Unionsbürger


Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland. 

Wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Stadt Rösrath eingetragen, wenn bereits bei einer frühreren Europawahl, die Unionsbürgerin/ der Unionsbürger auf Antrag ins Wählerverzeichnis eingetragen wurden.


Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Stadt Rösrath eingetragen werden, müssen einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen.  


Der Antrag muss spätestens am 19.05.2024 bei der Stadt Rösrath, Wahlbüro, Hauptstraße 229, 51503 Rösrath, eingegangen sein. 

Antrag für im Ausland lebende Deutsche Anlage 2 EuWO

PDF 230 KB

Antrag für Unionsbürger*innen Anlage 2a EuWO PDF 163 KB 

Näheres zum Termin und weitere Informationen zur Europawahl und dem Wahlrecht erhält man auf der Internetseite des Bundeswahlleiters.

Information zu Wahlhelfern

Wahlhelfer

Wahlhelfer sind Personen, die Stimmzettel in den Wahllokalen ausgeben, die ordnungsgemäße Wahl der Bürger sicherstellen, danach die Wahlzettel auszählen und im Anschluss für das Lokal das Wahlergebnis feststellen.

Wer kann Wahlhelfer werden?

Im Wahlvorstand können alle tätig werden, die am Wahltag wahlberechtigt sind.  Sie brauchen keine besonderen Vorkenntnisse. Die Wahlvorsteherin/Der Wahlvorsteher und ggf. ihr/sein Stellvertreter/in werden von Wahlbüro geschult und in die Arbeit des Wahlvorstandes eingeführt. 

Was macht ein Wahlhelfer?

Die Tätigkeit des Wahlvorstandes im Wahllokal läuft in zwei Phasen ab: Die erste betrifft die Durchführung der Wahlhandlung, die zweite die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses. Sie müssen jedoch nicht den ganzen Tag im Wahllokal anwesend sein. Der Wahlvorstand mit acht Wahlhelfern ist groß genug um eine Vormittagsschicht und eine Nachmittagsschicht zu vereinbaren. Lediglich bei Stimmauszählung ab 18:00 Uhr muss das gesamte Team anwesend sein.


Zu Ihren Aufgaben zählen:


• Prüfung der Wahlberechtigung
• Ausgabe der Stimmzettel
• Beaufsichtigung der Wahlkabinen und der Wahlurne
• Eintragung des Stimmabgabevermerks in das Wählerverzeichnis
• Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgabe
• Auszählung der Stimmzettel ab 18:00 Uhr


Die Mitglieder des Briefwahlvorstandes treffen sich erst am Nachmittag, entscheiden über die Zulassung von Wahlbriefen und zählen ab 18:00 Uhr die vorab per Briefwahl abgegebenen Stimmen aus.  

Gibt es eine Vergütung für die Arbeit als Wahlhelfer?

Für den Einsatz wird ein pauschales Erfrischungsgeld gezahlt.

Wie kann ich Wahlhelfer werden?

Wenn Sie gerne Wahlhelfer werden möchten, können Sie sich gerne direkt online, über das folgende Formular oder mit einer E-Mail an wahlen@roesrath.de anmelden. 


Ihre Meldung erfolgt absolut freiwillig.

Es besteht keine Verpflichtung bei einer Anmeldung zukünftig bei jeder Wahl zu helfen.


Ihre Wünsche zum Einsatzort sowie Pläne für den gemeinsamen Einsatz mit Freunden und Bekannten in einem Wahllokal werden berücksichtigt und meistens erfüllt.

Information zur Briefwahl

Wählerinnen und Wähler haben folgende Möglichkeiten, an der Wahl teilzunehmen, sofern Sie am Wahltag nicht das Wahllokal aufsuchen können:


1. Briefwahl von zu Hause aus

Die Wahlunterlagen können voraussichtlich ab dem 13.05.2024 online, per E-Mail an wahlen@roesrath.de oder schriftlich per Post beantragt werden. Das Wahlbüro schickt Ihnen die Wahlunterlagen zu, sodass bequem von zu Hause gewählt werden kann. 


2. Briefwahl vor Ort

Sie haben auch die Möglichkeit die Briefwahl direkt vor Ort im Wahlbüro auszuführen. Dieses finden Sie in der Bahnhofstraße 6 (Eingang E, neben dem Durchgang von der Bahnhofstraße zum Rathausplatz). Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 8 - 12 Uhr und zusätzlich montags von 14 - 16 Uhr sowie donnerstags von 14 - 18 Uhr.



Information zur Wahlwerbung

Wahlwerbung ist innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten vor Wahlen zulässig und muss spätestens zwei Wochen nach dem Wahltag aus dem öffentlichen Straßenraum entfernt sein. Sie ist dem Wahlbüro anzuzeigen.

Dienststelle

Stadt Rösrath

Fachbereich 3 Bürgerservice, Ordnung

Bereich Wahlen

Leitung Sabine Ley

Fon 02205 / 802 301

Fax 02205 / 802 88 301

Sabine.Ley@Roesrath.de