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Personalausweis

Jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und der allgemeinen Meldepflicht unterliegt, ist verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen (dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen).

Ein Personalausweis ist 10 Jahre gültig, bei Personen unter 24 Jahren, 6 Jahre.

 

Zur Beantragung muss der Ausweispflichtige selbst vorsprechen!

 

Bitte planen Sie ein, dass es in der Regel ca. 3 Wochen dauert, bis Ihr neuer Personalausweis vorliegt. In dringenden Fällen kann Ihnen von den Mitarbeitern des Bürgerbüros sofort ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.


Befreiung von der Ausweispflicht:
hierzu ist ein ärztliches Attest erforderlich, dass die Person nicht gehfähig ist und deshalb nicht persönlich vorsprechen kann. 

Wichtiger Hinweis bei Verlust:
Bitte zeigen Sie den Verlust eines gestohlenen Personaldokumentes unverzüglich der Polizei und der Personalausweisbehörde an! Sollte ein verlorenes Personaldokument im Bürgerbüro abgegeben werden, werden Sie darüber unverzüglich benachrichtigt.


Haben Sie den neuen elektronischen Personalausweis verloren und die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet, so müssen Sie diese bei Diebstahl oder Verlust unverzüglich sperren lassen. Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird.

 

Am einfachsten ist das Sperren über die telefonische Sperrhotline. Diese ist an 7 Tagen die Woche rund um die Uhr unter der gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar. Aus dem Ausland wählen Sie bitte 0049-116 116 oder 0049-30-40 50 40 50 (gebührenpflichtig).
 

Unterlagen

 

Für Kinder (vor Vollendung des 16. Lebensjahres) benötigen Sie:

  • aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate)
  • Kinderreisepass (sofern vorhanden)
  • Geburtsurkunde/Stammbuch
  • Einverständniserklärung und Personalausweise der/s gesetzlichen Vertreters/in

 

Bitte bringen Sie zur Beantragung des Personalausweises Ihr Kind mit.

Formulare

Gebühren

37,00 Euro - Ausstellung eines neuen Personalausweises für Personen ab 24 Jahren

22,80 Euro - Ausstellung eines neuen Personalausweises für Personen unter 24 Jahren

10,00 Euro - Bearbeitungsgebühr für die Ausfertigung eines maschinenlesbaren vorläufigen Personalausweises

Bereich


Letzte Aktualisierung: 16.01.2024
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