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Schwerbehinderten-Parkausweis

Für Personen mit dem Vermerk "Außergewöhnliche Gehbehinderung (aG)" oder "Blind (BL)" im Schwerbehindertenausweis ist die Ausfertigung eines Parkausweises für Schwerbehinderte im Bürgerbüro möglich.

Wer die oben genannten Vorraussetzungen nicht erfüllt, kann ggf. eine bundesweite Parkerleichtung für Schwerbehinderte, den sog. aG-light beantragen. Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Infoblatt.

Hier finden Sie alle Behindertenparkplätze im Rheinisch-Bergischen Kreis

Unterlagen
  • gültiger Schwerbehindertenausweis
  • ein aktuelles Lichtbild

Broschüren

Gebühren

gebührenfrei

Bereich


Letzte Aktualisierung: 08.06.2022
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