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Hundesteuer

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, mit der das Halten von Hunden besteuert wird.

Soweit Sie oder andere Personen in Ihrem Haushalt einen Hund halten, ist dieser innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme zur Hundesteuer anzumelden. Die An- und Abmeldepflicht gilt auch für Hunde, die nicht von natürlichen Personen oder nicht aus persönlichen Zwecken gehalten werden.

Ziehen Sie mit einem Hund zu oder schaffen sich einen Hund an, können Sie in unserem Bürgerbüro die Anmeldung des Hundes vornehmen und eine Hundesteuermarke erhalten. Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen wurde.

Auch Änderungen wie z.B. ein Umzug innerhalb Rösraths oder die Übernahme eines weiteren Hundes sind anzuzeigen. Nach Anmeldung wird eine Hundesteuermarke übersandt, die der Hund außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundbesitzes sichtbar zu tragen hat. Diese Hundesteuermarke ist nicht übertragbar auf einen anderen Hund. Die Hundesteuermarke hat eine befristete Gültigkeit und muss bei Abmeldung des Hundes wieder abgegeben werden. Im Falle des Verlustes der Steuermarke wenden Sie sich bitte an unser Bürgerbüro. Hier erhalten Sie gegen eine Gebühr von 5,00 EUR eine Ersatzmarke. Gemäß § 9 der Hundesteuersatzung muss der Hund immer eine Hundesteuermarke außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundbesitzes tragen. Im anderen Fall ist dies eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Hundesteuermarke ist auf Verlangen eines Beauftragten der Stadt Rösrath vorzuzeigen.

Bitte beachten Sie auch die erforderliche Anmeldung des Hundes bei unserem Ordnungsamt, sofern es sich um einen meldepflichtigen Hund nach dem Landeshundegesetz handelt.

Bei Wegzug aus dem Stadtgebiet oder wenn der Hund abgegeben wird oder stirbt, ist dies innerhalb von 2 Wochen unter Rückgabe der Hundesteuermarke dem Fachbereich 5 Steuerwesen schriftlich per Abmeldeformular mitzuteilen. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt bzw. in den das Ereignis fällt. Es erfolgt keine automatische Abmeldung des Hundes bei Wegzug des Halters.
 
Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen wollen, benutzen Sie bitte das untenstehende Formular. Aufgrund einer EU-Richtlinie dürfen wir nur noch schriftliche Einzugsermächtigungen akzeptieren.

Formulare

Broschüren

Gebühren
Hundesteuer - pro Jahr und Hund 
 
bei 1 Hund 96,00 EUR (je Hund/ Jahr)
bei 2 Hunden 120,00 EUR (je Hund/ Jahr) 
bei 3 und mehr Hunden 144,00 EUR (je Hund/ Jahr)
 
Für gefährliche Hunde gelten anderen Gebühren:
 
750,00 Euro pro Jahr je Hund
 
Welche Hunde zu den gefährlichen Hunderassen gehören, können Sie der Hundesteuersatzung (§ 2) entnehmen.

Bereich


Letzte Aktualisierung: 13.06.2023
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