Eine nachhaltige Abfallwirtschaft sollte Ressourcen durch abfallarme Produktion schonen. Durch eine verstärkte Wiederverwendung, einem forcierten Recycling und einer fortschreitenden Verwertung, können Abfälle in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werden. Allerdings dürfen dabei umwelt-
oder gesundheitsschädliche Schadstoffe nicht im Stoffkreislauf angereichert werden und müssen einer Ausschleusung unterliegen.
Gefährliche Abfälle dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden, da sie umwelt-gefährdende Eigenschaften haben. Der Abfallerzeuger wird nachweispflichtig und benötigt dafür eine Abfallerzeugernummer.
Abfallbeseitigung/Beschwerden bei unzulässigen Abfalllagerungen
Soll ein Gebäude in Wohnungs- oder Teileigentum aufgeteilt werden, benötigen Sie eine Bescheinigung, dass die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Das heißt, dass sie baulich von den anderen Wohneinheiten getrennt sind und einen eigenen, abschließbaren Zugang von außen besitzen. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird vom Grundbuchamt beim Amtsgericht als Anlage zur Eintragung von bestimmten Rechten benötigt.
In § 6 BauO NRW 2018 finden sich die gesetzlichen Vorgaben zur Einhaltung der Abstandsflächenvorschriften.
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Sie können Ihre Adresse wegen Umzugs innerhalb des Rheinisch-Bergischen Kreises in den Fahrzeugpapieren persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person ändern lassen.
Einsichtnahme in abgeschlossene Bauakten
Aktuelles aus dem Bereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung im Rheinisch-Bergischen Kreis
(Förderschule des Rheinisch-Bergischen Kreises)