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Umwelt

Im Umweltbereich der Stadtverwaltung finden Sie Ansprechpartner bei Fragen zu den verschiedensten Themen des Umwelt- und Naturschutzes.

Grundlage sind z.B. die gesetzlichen Bestimmungen für den Schutz von Landschaftsschutz– und Naturschutzgebieten und die im Bundesnaturschutzgesetz enthaltenen Regelungen zum Artenschutz. In NRW kommen 188 geschützte, sogenannte „planungsrelevante Arten“ vor, deren Schutz auch bei Bauvorhaben beachtet werden muss.

Durch Bautätigkeiten verursachte Eingriffe in den Naturhaushalt sind zu bilanzieren und auszugleichen, wofür die Stadt in der Sülzaue Venauen einen Ausgleichsflächenpool vorhält. Die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen wird im Umweltbereich begleitet und sichergestellt.

Zu den Kernthemen des Umweltbereiches gehören auch der Bereich des Gewässerschutzes und das Hochwasserrisikomanagement. Die Bezirksregierung Köln regelt darüber hinaus durch ordnungsbehördliche Verordnung, welche Bereiche der Sülzaue als gesetzliche Überschwemmungsgebiete festgesetzt werden. Dort untersagte Maßnahmen – überwiegend baulicher Art - ergeben sich aus § 78 Wasserhaushaltsgesetz.

Der Schutz des Klimas und die Reduzierung von Lärmimmissionen durch Fluglärm und andere Quellen sind ebenfalls Aufgabenstellungen, die dem Bereich Umwelt zugeordnet sind.

Im Umweltbereich sind in der Regel zusätzlich zwei Bundesfreiwillige tätig, die die Stadtverwaltung bei ihren Aufgaben unterstützen.

Hochwasser-Audit

Artenschutz

Nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Unter dieses Störungs– und Tötungsverbot fallen zurzeit in Nordrhein-Westfalen 188 geschützte, sog. „planungsrelevante“ Arten. Hierbei handelt es sich überwiegend um europäische Vogelarten, aber auch um Säugetiere (wie z.B. Fledermäuse), Amphibien und Reptilien.

Die genannten Verbote haben unmittelbare Auswirkungen auf die Planung und Durchführung von Baumfällungen sowie auf die Rodung von Hecken- und Gebüsch-Strukturen auf privaten und öffentlichen Grundstücken.

Insbesondere zu beachten sind die artenschutzrechtlichen Bestimmungen aber im Zusammenhang mit der städtischen Bauleitplanung bzw. der Ausführung von privaten Bauvorhaben.

Im Rahmen der Bearbeitung von Bauanträgen führt die Stadtverwaltung bezüglich des Vorkommens von planungsrelevanten Arten eine Vorprüfung durch und entscheidet, ob ggf. die Artenschutzfachbehörde der Kreisverwaltung hinzuzuziehen ist.

Amphibienschutz

Im Rahmen des Artenschutzes engagiert sich die Stadt auch besonders für den Schutz von Amphibien und errichtet während der Amphibienwanderung im Frühjahr (ca. Februar bis Mai) Amphibienschutzzäune entlang von Verkehrsstraßen, die die Wege der Amphibien kreuzen. Die aktuellen Standorte und Wanderzahlen der Vorjahre können in der Schutzzaundatenbank von www.amphibienschutz.de eingesehen werden.
Ebenfalls zur Frühjahrswanderung wird die durch das Naturschutzgebiet Wahner Heide führende Hasbacher Straße in dem Teilstück zwischen Rösrath-Schefferei und Troisdorf-Altenrath für Fahrzeuge aller Art gesperrt.


Das Durchfahrtsverbot besteht von 18.00 bis 8.00 Uhr und wird durch ortsfeste Schranken gesichert. Dies ist eine der effektivsten Methoden des Amphibienschutzes an Straßen in nicht besiedelten Bereichen.


Alle Fahrzeugführer werden gebeten, bei regnerischem Wetter in der Nähe von Feuchtgebieten, insbesonders im Frühjahr in den Bereichen an denen die Helfer an den Amphiebienschutzzäunen im Einsatz sind, vorsichtig zu fahren.


Freiwillige zuverlässige Helfer sind jederzeit willkommen.


Ansprechpartnerin bei der Stadt für den Bereich Umwelt ist Ilinka Juric, Fon 02205/802 423, Ilinka.Juric@Roesrath.de.


Weiterführende Links:






Baumkataster

Nach intensiver Beratung in den Fachausschüssen hat der Rat der Stadt Rösrath in seiner Sitzung am 04.10.2010 mehrheitlich ein Baumkataster verabschiedet. Das Kataster enthält zunächst 16 Baumgruppen bzw. Einzelbäume die auf Beschluss des Rates unter Schutz gestellt wurden. Insgesamt sind 16 Bäume in städtischem Eigentum und 37 Bäume in privatem Eigentum betroffen.

Einzelheiten zum Schutz der Bäume regelt eine Baumschutzsatzung, die jedoch nicht flächendeckend innerhalb der im „Zusammenhang bebauten Ortsteile und im Geltungsbereich von Bebauungsplänen“ gilt, sondern die sich nur auf die betroffenen Bäume bezieht, die im Baumkataster aufgelistet sind. Hierbei handelt es sich größtenteils um Bäume, die ehemals als Naturdenkmale ausgewiesen waren, die jedoch zwischenzeitlich auf Anordnung der Kreisverwaltung aus diesem Schutzstatus entlassen wurden.

Satzung zum Schutz städtebaulich besonders wertvoller Bäume in der Stadt Rösrath vom 12.10.2010 PDF 275 KB

Verzeichnis der nach § 2, Abs. 2 der Satzung geschützten Bäume und Übersichtspläne im Maßstab 1:5000 mit den Standorten der geschützten Bäume             PDF 1,0 MB

Fluglärm

Der Deutsche Fluglärmdienst e.V. (DFLD)

Der Deutsche Fluglärmdienst e.V. (DFLD) ist ein 2002 gegründeter, gemeinnütziger Verein, der sich für die quantitative Erfassung aller Emissionen des Luftverkehrs engagiert. Die Emissionswerte der einzelnen Flugbewegungen werden im Umfeld zahlreicher Flughäfen graphisch und numerisch dargestellt und sind zeitnah abrufbar.
Über die Homepage des DFLD können Sie zahlreiche nützliche Informationen erhalten:

Hier finden Sie die Messwerte unter anderem folgender Stationen:
- Messstation Kleineichen
- Messstation Forsbach
- Messstation Lehmbach
 

  • Hier können Sie sich zudem auch Flugspuraufzeichnungen und umfangreiche statistische Daten anzeigen lassen.

Der Flughafen Köln/Bonn

Über die Homepage des Flughafens Köln/Bonn erhalten Sie ebenfalls eine Fülle interessanter Informationen:


  • Darstellung der Flugrouten und Übersicht über die Lärmmessstellen des Flughafens Köln/Bonn. 
    Hier finden Sie beispielsweise  die Messwerte der Lärmmessstellen Kleineichen, Forsbach und Rambrücken.
     
  • Im März 2014 hat der Flughafen Köln-Bonn das neue Umwelt Informations-System „TraVis“ (Topsonic TRAck VISualisation) auf seiner Homepage bereitgestellt. Es handelt sich hierbei um ein webbasiertes Modul, das aktuelle Flugbewegungen zusammen mit den in der Nachbarschaft des Flughafens gemessenen Lärmdaten übersichtlich auf einer Karte darstellt.

Ärzteinitiative für ungestörten Schlaf e.V. (AefuSch)

Die Ärzteinitiative „AefuSch“ setzt sich mit den gesundheitlichen Folgen insbesondere des Nachtfluglärms auseinander und hat zu diesem Themenkomplex eine Fülle von Informationen zusammengestellt.
Unter der Rubrik „Literatur“ finden Sie unter anderem auch eine Zusammenfassung der in den Medien kontrovers diskutierten epidemiologischen Fallstudie über kardio-vaskuläre und psychische Erkrankungen im Umfeld des Flughafens Köln-Bonn, die Herr Prof. Dr. Eberhard Greiser und Frau Dipl.-Ing. Claudia Greiser im Auftrag des Umweltbundesamtes durchgeführt haben.

Gewässerschutz

Der Gewässerschutz verfolgt nicht nur das Ziel, die Qualität der Oberflächengewässer und des Grundwassers zu bewahren und vor negativen Einflüssen zu schützen, sondern auch die ökologische Qualität der Gewässer nachhaltig zu verbessern.


Die Wasserrahmenrichtlinie der EU aus dem Jahre 2000 führt erstmals biologische Bewertungsmaßstäbe für aquatische Ökosysteme ein und gibt das ehrgeizige Ziel vor, die Gewässer bis zum Jahr 2015 in einen (nach der Richtlinie) „guten“ Zustand zu überführen.

Die Unterhaltung der Rösrather Fließgewässer obliegt dem Aggerverband als kommunalem Zweckverband. Der dortige Ansprechpartner für Fragen der Gewässerpflege und Unterhaltung ist

Herr Widerek (Telefon 02261-36-1130).

Immissionsschutz

Der Immissionsschutz hat das Ziel, Mensch und Umwelt vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen.

Der Begriff der schädlichen Umwelteinwirkung wird im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) definiert als Einwirkung, die nach Art, Ausmaß und Dauer geeignet ist, erhebliche Nachteile oder Belästigungen herbeizuführen. Das BImSchG legt mit einer Vielzahl von Nebenbestimmungen und landesrechtlichen Vorschriften die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Bewertung der verschiedenen Emissionen fest.

Luftverunreinigende Stoffe können als Partikel (z.B. Staub, Ruß), Gase (z.B. Kohlenmonoxid, Stickoxide, Schwefeldioxid) oder Gerüche auftreten. Sie können aus definierten Quellen (Kamine, Abgasrohre) oder aus diffusen Quellen (Mülldeponien, Halden, Umfüllstationen, Werkhallenentlüftungen) in die Atmosphäre gelangen.

Die europäische Luftqualitätsrichtlinie (1999/30 EG) legt Grenzwerte für Partikel, Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Stickstoffoxide und Blei in der Luft fest, wobei insbesondere das Thema Feinstaub (Partikel) in den Medien große Resonanz findet.


Auf der Homepage des Landesumweltamtes können Sie sich über die aktuelle Luftqualität informieren.


Zu den schädlichen Immissionen gehören aber vor allem auch Geräuschbelastungen, die vom Straßen- und Schienenverkehr und vom Flugbetrieb ausgehen. Diese werden nach der Umgebungslärmrichtlinie (2002/49 EG) erfasst und bewertet.

Hier finden Sie nähere Informationen zur Umgebungslärmrichtlinie und den in diesem Zusammenhang von der Stadtverwaltung aufgestellten Lärmaktionsplan.

Informationen zum Thema Hochwassergefahren

Nordrhein-Westfalen unternimmt seit vielen Jahren erhebliche Anstrengungen, um Menschen, Umwelt, Wirtschafts- und Kulturgüter vor den Gefahren durch Hochwasser zu schützen. Neben baulichen Maßnahmen kommt dabei der Kartierung von Risiken, der Information der betroffenen Bürger (m/w/d), der Vorsorgeplanung sowie der hochwassergerechten Entwicklungsplanung eine zentrale Bedeutung zu.


Erste Informationen über Hochwassergefahren können Sie folgendem Faltblatt entnehmen:

Informationen über Hochwassergefahren in Rösrath PDF 637 KB

Grundlage ist die EG-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (EG-HWRM-RL), die am 26. November 2007 in Kraft getreten ist. Die Zielsetzung der Richtlinie wurde von der Bundesregierung in die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) übernommen (in Kraft seit 1. März 2010).

Über den unten stehenden Link können Sie die für Rösrath relevanten Karten aufrufen und prüfen, ob sich Ihr Grundstück in einem Bereich befindet, der potentiell von Hochwassergefahren bedroht ist. Maßgeblich sind hierbei die Karten B002 bis B006.

Mit den Hochwassergefahrenkarten stehen Informationen über die mögliche Ausdehnung und Tiefe einer Überflutung zur Verfügung. Die Hochwasserrisikokarten bauen auf den Gefahrenkarten auf und zeigen zusätzlich die durch Hochwasser bedrohten Nutzungen.
Beide Darstellungen zeigen dabei jeweils drei verschiedene Szenarien:

HQ häufig = Hohe Wahrscheinlichkeit, statistisch alle 10 Jahre
HQ 100 = Mittlere Wahrscheinlichkeit, statistisch alle 100 Jahre
HQ extrem = geringe Wahrscheinlichkeit, Extremereignis, statistisch ca. alle 250 Jahre

Aktuelle Wasserstände am Pegel in Rösrath-Hoffnungsthal

Über den unten stehenden Link auf die Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen erhalten Sie Zugriff auf die Darstellung des aktuellen Wasserstands der Sülz in Hoffnungsthal.


Erfahrungsgemäß werden bei steigenden Wasserständen zuerst die Wiesen in der Sülzaue in dem Bereich zwischen der Straße „Venauen“ und der „Jahnstraße“ überflutet. Dies geschieht etwa ab einem Pegelstand von 275 cm.
Statistisch betrachtet sind den Pegelständen folgende Häufigkeiten zuzuordnen:

Wasserstand in cm    317       336       354        374        388

Jährlichkeit                   HQ5     HQ10     HQ20      HQ50      HQ100



Aktueller Pegelstand der Sülz

Objektschutz und bauliche Vorsorge

Bund, Länder und Gemeinden sowie die in Nordrhein-Westfalen tätigen Wasserverbände unternehmen große Anstrengungen um Hochwassergefahren vorzubeugen.


Im Hochwasserfall haften aber weder der Bund, die Länder oder Gemeinden noch die Wasserverbände für Schäden an privaten Gebäuden und Grundstücken, die durch Hochwasser hervorgerufen werden.

Die potenziell Betroffenen müssen selbst – soweit möglich – Eigenvorsorge treffen und sich vor den Auswirkungen eines Hochwassers schützen.

Informationen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. PDF 688 KB

Der Hochwasserpass des Hochwasserkompetenzzentrums Köln

Durch Beantwortung des auf dieser Internetseite hinterlegten Fragebogens können Sie sich ein Bild von Ihrer persönlichen Gefährdungssituation machen und nach Beratung durch einen Sachverständigen einen Hochwasserpass erhalten. Dieser erleichtert ggf. den Abschluss einer Elementarschadenversicherung.


Hochwasser-Pass Fragebogen

Schadenereignisse durch Starkregen, Sturzfluten und der hiermit verbundenen Überlastung des Kanalnetzes

Überschwemmungen sind nicht immer eine Folge eines Hochwassers. Auch starke Niederschläge können besonders in den trockenen Sommermonaten in kurzer Zeit und ohne Vorwarnung große Flächen überfluten. Weiterführende Informationen finden Sie unter folgenden Links:

Infofilm der Wuppertaler Stadtwerke zum Thema Rückstausicherung und Überflutungsschutz

Rückstau Handbuch PDF 994 KB

Seite der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Starkregen

Merkblatt der Stadtentwässerungsbetriebe Köln PDF 113 KB

Hinweise zu mobilen Hochwasserschutzsystemen PDF 498 KB

Hochwasserschutzfibel des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und ReaktorsicherheitPDF 5,3 MB

Maßnahmen der Stadt Rösrath und der StadtWerke Rösrath im Bedarfsfall

Im Jahr 2010 hat die Stadtverwaltung einen Hochwassereinsatzplan aufgestellt, der regelmäßig fortgeschrieben wird. Hiernach wird nach einem genau festgelegten Meldeverfahren ab einer Pegelhöhe von 2,80 m über die Einberufung eines Krisenstabs entschieden, der neben den städtischen Kräften aus verschiedenen anderen Hilfsorganisationen besteht (Polizei, Feuerwehr, DRK, usw.).

Die gefährdeten Objekte werden dann nach einem festgelegten Plan kontrolliert und überwacht. Die Bereitschaft des Betriebshofes der StadtWerke Rösrath wird zu diesem Zeitpunkt parallel aktiviert und steht für Hilfsmaßnahmen zur Verfügung.

Gesetzlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete

Die Bezirksregierung Köln hat die Überschwemmungsgebiete der Sülz und der Lindlarer Sülz im Jahre 2013 neu festgelegt. Die ausgewiesenen Gebiete dienen dem Erhalt natürlicher Rückhalte- und Überflutungsflächen und werden bei einem 100-jährigen Hochwasser zur Entlastung beansprucht und überschwemmt.


Im Gegensatz zu den Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten – die in erster Linie der Information dienen – haben die gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiete eine unmittelbare Rechtswirkung.
In diesen Gebieten bestehen Restriktionen, die sich unter anderem auf die bauliche Nutzung, aber auch auf Bepflanzungen der Grundstücke und die Lagerung von Gegenständen beziehen.

Einzelheiten regeln der § 78 Abs.1 des Wasserhaushaltgesetzes (WHG) und der § 113 Landeswassergesetz (LWG).

Über die folgenden Links können Sie die Karten der in Rösrath festgesetzten Überschwemmungsgebiete aufrufen und prüfen, ob sich Ihr Grundstück in einem gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet befindet.

Festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Bereich "Kirschheiderbroich"PDF 0,7 MB

Festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Bereich "Scharrenbroich"PDF 0,9 MB

Festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Bereich "Venauen" PDF 0,9 MB

Festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Bereich "Hoffnungsthal"PDF 0,7 MB

Festgesetzte Überschwemmungsgebiete im Bereich "Lehmbach"PDF 0,8 MB

Weiterführende Informationen zu Bauvorhaben in Überschwemmungsgebieten finden Sie auf der Internetseite des Rheinisch-Bergischen Kreises.

Landschafts- und Naturschutz

Kreisweit betrachtet, nehmen die Landschaftsschutzgebiete einen erheblichen Anteil von 66,4 % und die Naturschutzgebiete einen Anteil von 11,1 % der Fläche ein und bestimmen damit zum großen Teil die Lebensqualität unseres Wohnumfeldes.


Die rechtliche Grundlage für den Schutz der Landschaft außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslagen und außerhalb des Geltungsbereiches von Bebauungsplänen wird über den Landschaftsplan Südkreis geschaffen.


Neben den Festsetzungen der Schutzgebiete (Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete) mit den jeweiligen Verbotsvorschriften sind im Landschaftsplan erstmalig auch Entwicklungsziele beschrieben (siehe Textteil), nach denen bestimmte Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zur Anlage oder Wiederherstellung naturnaher Lebensräume festgelegt werden.

Neben den bereits genannten Schutzgebieten können Sie unter dem u.g. Link ebenfalls die Gebiete sehen, die in den Naturschutzgebieten Wahner Heide und Königsforst zusätzlich nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie der europäischen Gemeinschaft geschützt sind.

Dort sind auch Biotope verzeichnet, die nach dem Landschaftsgesetz NRW als besonders wertvolle Einzelbiotope geschützt sind.


BürgerClient Naturschutzrecht

Lärmaktionsplanung nach § 47 Bundesimmissionsschutzgesetz

Die Stadtverwaltung hat den Lärmaktionsplan der 2. Stufe überarbeitet und in aktualisierter Form am 11.09.2018 dem zuständigen Fachausschuss vorgestellt.


Die Stadt Rösrath folgt damit den Vorgaben der

EU – Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, die über eine Novellierung des Bundesimmissionsschutzgesetzes in nationales Recht überführt worden ist.


Der Lärmaktionsplan der 3. Stufe wurde am 11.09.2018 durch den Bau,- Vergabe- und Umweltausschuss einstimmig beschlossen.


Weiterführende Hinweise finden Sie unter Umgebungslärm NRW 

Lärmaktionsplan (Stufe 3) PDF 3,4 MB

Bürgerbeteiligung PDF 4 KB

Kartierung Hauptverkehrsstraßen (Immissionswerte 00:00 - 24:00 Uhr) PDF 7,3 MB

Kartierung Hauptverkehrsstraßen (Immissionswerte 22:00 - 06:00 Uhr) PDF 7,3 MB

Kartierung Fluglärm (Immissionswerte 00:00 - 24:00 Uhr) PDF 6,9 MB

Kartierung Fluglärm (Immissionswerte 22:00 - 06:00 Uhr) PDF 6,9 MB

Berechnung maßgeblicher Immissionswerte nach RLS 90 (6:00 - 22:00 Uhr)PDF 8,4 MB

Berechnung maßgeblicher Immissionswerte nach RLS 90 (22:00 - 6:00 Uhr)PDF 8,4 MB

Lärmschutzbereiche am Flughafen KölnBonn PDF 4,01 MB

Bereiche in denen der Flughafen passive Schallschutzmaßnahmen fördert PDF 9,5 MB

Der Deutsche Fluglärmdienst e.V. (DFLD)

Der Deutsche Fluglärmdienst e.V. (DFLD) ist ein 2002 gegründeter, gemeinnütziger Verein, der sich für die quantitative Erfassung aller Emissionen des Luftverkehrs engagiert. Die Emissionswerte der einzelnen Flugbewegungen werden im Umfeld zahlreicher Flughäfen graphisch und numerisch dargestellt und sind zeitnah abrufbar.
Über die Homepage des DFLD können Sie zahlreiche nützliche Informationen erhalten:

Hier finden Sie die Messwerte unter anderem folgender Stationen:
- Messstation Kleineichen
- Messstation Forsbach
- Messstation Lehmbach
 

  • Hier können Sie sich zudem auch Flugspuraufzeichnungen und umfangreiche statistische Daten anzeigen lassen.

Der Flughafen Köln/Bonn

Über die Homepage des Flughafens Köln/Bonn erhalten Sie ebenfalls eine Fülle interessanter Informationen:


  • Darstellung der Flugrouten und Übersicht über die Lärmmessstellen des Flughafens Köln/Bonn. 
    Hier finden Sie beispielsweise  die Messwerte der Lärmmessstellen Kleineichen, Forsbach und Rambrücken.
     
  • Im März 2014 hat der Flughafen Köln-Bonn das neue Umwelt Informations-System „TraVis“ (Topsonic TRAck VISualisation) auf seiner Homepage bereitgestellt. Es handelt sich hierbei um ein webbasiertes Modul, das aktuelle Flugbewegungen zusammen mit den in der Nachbarschaft des Flughafens gemessenen Lärmdaten übersichtlich auf einer Karte darstellt.

Ärzteinitiative für ungestörten Schlaf e.V. (AefuSch)

Die Ärzteinitiative „AefuSch“ setzt sich mit den gesundheitlichen Folgen insbesondere des Nachtfluglärms auseinander und hat zu diesem Themenkomplex eine Fülle von Informationen zusammengestellt.
Unter der Rubrik „Literatur“ finden Sie unter anderem auch eine Zusammenfassung der in den Medien kontrovers diskutierten epidemiologischen Fallstudie über kardio-vaskuläre und psychische Erkrankungen im Umfeld des Flughafens Köln-Bonn, die Herr Prof. Dr. Eberhard Greiser und Frau Dipl.-Ing. Claudia Greiser im Auftrag des Umweltbundesamtes durchgeführt haben.

Dienststelle

Stadt Rösrath

Fachbereich 4 Planen, Bauen, Umwelt, Mobilität

Bereich Umwelt

Leitung Christoph Herrmann

Fon 02205 / 802 400

Fax 02205 / 802 88 400

Christoph.Herrmann@Roesrath.de