direkt zum Inhalt springen direkt zur Hauptnavigation

Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung des Vorfelds A u.a.
des Verkehrsflughafens Köln/Bonn

Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung des Vorfelds A u.a. des Verkehrsflughafens Köln/Bonn

Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr vom 31.01.2024
II.5-31-21-4 (2)

I.
Mit Planfeststellungsbeschluss des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 31.01.2024 (Az.: II.5-31-21-4 (2)) ist der Plan für die Erweiterung des Vorfelds A u.a. am Verkehrsflughafen Köln/Bonn – durch Änderung und Erweiterung von Flugbetriebsflächen zur Schaffung zusätzlicher Flugzeug-Abstellpositionen – sowie die Entscheidung über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Neuordnung des sog. „Frachtriegels“ (Frachthallen, Hangars, Betriebsgebäude u.a.) mit Festlegungen zu baulichen Nutzungen auf dem zentralen Flughafengelände und zu diversen Hochbauten (Erweiterung des Frachtzentrums General Cargo, Anbau Terminal 2, Parkhäuser, Verwaltungsgebäude, Hotel) gemäß § 8 Abs. 1 und 4 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) in Verbindung mit § 74 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) festgestellt worden.

Folgende Planunterlagen sind Gegenstand des Beschlusses:


Flugbetriebsflächen:

Nr.                 

Bezeichnung

Datum

Maßstab

1027-G-V-1T-LP-1

Plan der baulichen Anlagen – Anlage 1: Erweiterung Vorfeld A, Umnutzung Teilfläche Vorfeld A

25.11.2016

1:1.000

LP RAMPAE 01

Lageplan Flächen Erweiterung Vorfeld A

01.12.2016

1:1.000

RQ RAMPAE 01

Regelquerschnitt Erweiterung Vorfeld A

01.12.2016

1:100

LP RAMPA 01

Lageplan Flächen Umnutzung Teilfläche Vorfeld A

24.10.2016

1:1.000

RQ RAMPA 01

Regelquerschnitt Umnutzung Teilfläche Vorfeld A

24.10.2016

1:20

1027-G-V1T-LP-2

Plan der baulichen Anlagen – Anlage 2: Vorfeldlückenschluss E/F

25.11.2016

1:1.000

CGN-EF-PFA-03

Vorfeldlückenschluss E/F Lageplan mit Höhenlinien

26.10.2016

1:1.000

CGN-EF-PFA-05

Vorfeldlückenschluss E/F Vorfeldschnitte

26.10.2016

1:1.000, 1:100


Bauleitplanerische Festsetzungen:

Nr.

Bezeichnung

Datum

Maßstab

1027-G-V-1T-LP-I  

Plan der baulichen Anlagen – Anlage 3: Frachtriegel

25.11.2016

1:2.500

1027-G-V-1T-LP-II

Plan der baulichen Anlagen – Anlage 4: Frachtzentrum General Cargo

25.11.2016

1:1.000

1027-G-V-1T-LP-II

Plan der baulichen Anlagen – Anlage 5: Sonstige Hochbauflächen, Parkhaus 1, Hotel u. Anbau T2 West

25.11.2016

1:1.000

1027-G-V-1T-LP-IV

Plan der baulichen Anlagen – Anlage 6: Verwaltungsgebäude

25.11.2016

1:1.000


Landschaftsplanerischer Begleitplan:

Bezeichnung

Datum

Bauzeitbeschränkung außerhalb der Vogelbrutzeit 

10.08.2017

Gehölzrodungen außerhalb der Vogelbrutzeit

10.08.2017

Flächeninanspruchnahme reduzieren und Ausschlusszonen beachten

10.08.2017

Regelmäßige Kontrolle der Bauflächen auf Kreuzkrötenlaich

10.08.2017

Kontrolle des Baufeldes im Hinblick auf Zauneidechsen-Vorkommen und ggf. Umsiedlung

10.08.2017

Übersichtsbegehung auf Fledermausquartiere

10.08.2017

Vogelfreundliche Gestaltung von Glasfassaden 

10.08.2017

Verwendung von insektenfreundlichem Licht

10.08.2017

Maßnahmenübersichtsplan „Wahner Heide“

14.11.2011

Maßnahmenblätter und -detailplan Ökokontoflächen Nr. 1.10 „Beweidungszug Südheide“  (Auszug)

10/2001

Maßnahmenblätter und -detailplan Ökokontoflächen Nr. 1.6 „Aggeraue“ (Auszug)

10/2001

Maßnahmenblätter und -detailplan Ökokontofläche Nr. 2.1 „Brander-Hasbacher Wiesen“

11/2014

 Der Trägerin des Vorhabens, der Flughafen Köln/Bonn GmbH, werden Auflagen erteilt.
In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgebrachten Einwendungen, Forderungen und Anregungen entschieden worden.



II.
1. Da mehr als 50 Zustellungen des Planfeststellungsbeschlusses vorzunehmen wären, wird die Zustellung gemäß § 74 Abs. 5 VwVfG NRW durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt.

Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunterlagen sind auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://www.umwelt.nrw.de/verkehr/luftverkehr/flugbetrieb-sicherheit-und-planung seit dem 14.02.2024 einsehbar.

Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses liegt zusammen mit einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom 08.04.2024 bis 19.04.2024 (einschließlich) in den folgenden Kommunen zur allgemeinen Einsichtnahme aus:

Kommune

Zeiten


Stadt Rösrath



Stadtverwaltung Rösrath

Mo., Di., Mi., Do., Fr.

08.00 - 12.00 Uhr

Haupteingang Bürgerforum (Zentrale)

Mo., Di., Mi.

14.00 - 16.00 Uhr

Rathausplatz

Do.

14.00 - 18.00 Uhr

51503 Rösrath



2. Der Planfeststellungsbeschluss gilt mit dem Ende der vorgenannten Auslegungsfrist allen Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt (§ 74 Abs. 5 Satz 3 VwVfG NRW).
Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Planfeststellungsbeschluss von den Betroffenen und von denjenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bei dem

Ministerium für Umwelt, Naturschutz
und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Emilie-Preyer-Platz 1
40479 Düsseldorf
E-Mail-Adresse: poststelle@munv.nrw.de
schriftlich oder elektronisch angefordert werden.

III.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung, die durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 74 Abs. 5 VwVfG NRW ersetzt wird, Klage beim

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
Aegidiikirchplatz 5
48143 Münster
erhoben werden.

Düsseldorf, den 27.02.2024
Im Auftrag

gez.
K o h l

Dienststelle

Stadt Rösrath

Fachbereich 4 Planen, Bauen, Umwelt, Mobilität

Bereich Planen

Leitung Götz Funke

Fon 02205 / 802 419

Fax 02205 / 802 88 419

Goetz.Funke@Roesrath.de