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Kindertagespflege

Die Kindertagespflege ist neben der Tageseinrichtung für Kinder als gleichwertiges Angebot zu Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern zu sehen, wobei in der Kindertagespflege die Förderung in einer familienähnlichen Situation ein herausragendes Merkmal ist.


Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) forciert neben der Ausweitung der institutionellen Betreuung insbesondere von Kindern unter drei Jahre auch den Ausbau der Tagespflege für diese Altersgruppe. Sie bietet Kindern einen überschaubaren Rahmen entsprechend ihrem Entwicklungsstand und geeignete Fördermöglichkeiten für ihre besonderen Bedürfnisse, um eine Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu ermöglichen.


Nach dem gesetzlichen Auftrag darf sich die Kindertagespflege nicht in Versorgungsleistungen erschöpfen, sondern hat eine qualifizierte Förderung durch ein vielfältiges Angebot an Spiel- und Kommunikationsformen je nach Entwicklungsstand des Kindes zu gewährleisten. Der Umfang beträgt mindestens fünfzehn Stunden wöchentlich.

Kindertagespflegeperson suchen

Sollten Sie sich für die Betreuung Ihres Kindes durch eine Tagespflegeperson interessieren, finden Sie detailliertere Informationen über das Online-Anmeldesystem Little Bird.

Bei Bedarf nutzen Sie das Merkblatt "Little Bird in 5 Schritten".


Dort können Sie ebenfalls selbstständig Ihren individuellen Bedarf bei den Rösrather Tagespflegeperson anmelden. Sie erhalten über das System eine Rückmeldung.


Sie schließen bei Zusage einen Betreuungsvertrag direkt mit der Tagespflegeperson ab. Nach Vertragsabschluss stellen Sie bei der Stadt Rösrath Ihren Antrag auf Tagespflegegeld. Die Eltern werden zu den Kosten für die Kindertagespflege durch das Jugendamt einkommensabhängig zu einem Elternbeitrag herangezogen.

Merkblatt "Little Bird in 5 Schritten"

PDF 1,36 MB

Elternbeitrag

Sobald Ihr Kind in eine Kindertagestätte, Kindertagespflege oder Offene Ganztagsschule aufgenommen wird, ist für die Betreuung ein Elternbeitrag an das Jugendamt zu zahlen.

Dies ist in der Satzung der Stadt Rösrath über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder oder einer Kindertagespflegestelle und der Teilnahme an Angeboten der Ganztagsbetreuung der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich geregelt.

Kindertagespflegeperson werden

Sie interessieren sich für eine Tätigkeit als Kindertagespflegeperson?
Dann wenden Sie sich gerne an Ihre Fachberatung für Kindertagespflege!

Als Tagespflegeperson benötigen Sie eine Zulassung durch Ihr örtliches Jugendamt nach § 43 SGB VIII. Hierfür müssen bestimmte Kriterien von Ihnen erfüllt werden: Ihre persönliche Eignung, Ihre fachliche Eignung sowie die Eignung Ihrer Räumlichkeiten.

Nach Prüfung Ihrer persönlichen Eignung, dem Vorliegen aller notwendigen Unterlagen sowie Ihrer erfolgreichen Teilnahme an den Qualifizierungsgrundkursen kann Ihnen vom Jugendamt Rösrath eine Erlaubnis zur Kindertagespflege erteilt werden.


Einen Qualifizierungskurs können Sie sich selber bei einem anerkannten Bildungsträger aussuchen.


Weitere Regelungen zur Qualifizierung und zur Tätigkeit als Tagespflegeperson finden Sie in der Satzung der Stadt Rösrath über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege.

Dienststelle

Stadt Rösrath

Fachbereich 2 Jugend, Bildung, Sport

Bereich Bildung

stellv. Leitung Yvonne Zieren

Fon 02205 / 802 320

Fax 02205 / 802 88 320

Yvonne.Zieren@Roesrath.de