Die Kindertagespflege ist neben der Tageseinrichtung für Kinder als gleichwertiges Angebot zu Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern zu sehen, wobei in der Kindertagespflege die Förderung in einer familienähnlichen Situation ein herausragendes Merkmal ist.
Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) forciert neben der Ausweitung der institutionellen Betreuung insbesondere von Kindern unter drei Jahre auch den Ausbau der Tagespflege für diese Altersgruppe. Sie bietet Kindern einen überschaubaren Rahmen entsprechend ihrem Entwicklungsstand und geeignete Fördermöglichkeiten für ihre besonderen Bedürfnisse, um eine Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu ermöglichen.
Nach dem gesetzlichen Auftrag darf sich die Kindertagespflege nicht in Versorgungsleistungen erschöpfen, sondern hat eine qualifizierte Förderung durch ein vielfältiges Angebot an Spiel- und Kommunikationsformen je nach Entwicklungsstand des Kindes zu gewährleisten. Der Umfang beträgt mindestens fünfzehn Stunden wöchentlich.
Sie interessieren sich für eine Tätigkeit als Kindertagespflegeperson?
Dann wenden Sie sich gerne an Ihre Fachberatung für Kindertagespflege!
Als Tagespflegeperson benötigen Sie eine Zulassung durch Ihr örtliches Jugendamt nach § 43 SGB VIII. Hierfür müssen bestimmte Kriterien von Ihnen erfüllt werden: Ihre persönliche Eignung, Ihre fachliche Eignung sowie die Eignung Ihrer Räumlichkeiten.
Nach Prüfung Ihrer persönlichen Eignung, dem Vorliegen aller notwendigen Unterlagen sowie Ihrer erfolgreichen Teilnahme an den Qualifizierungsgrundkursen kann Ihnen vom Jugendamt Rösrath eine Erlaubnis zur Kindertagespflege erteilt werden.
Einen Qualifizierungskurs können Sie sich selber bei einem anerkannten Bildungsträger aussuchen.
Weitere Regelungen zur Qualifizierung und zur Tätigkeit als Tagespflegeperson finden Sie in der Satzung der Stadt Rösrath über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege.