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Beteiligung der Bürger und der Behörden zur 35. Änderung
des Flächennutzungsplans "Retentionsraum Sülzbogen"

Beteiligung der Bürger und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB zur 35. Änderung des Flächennutzungsplans "Retentionsraum Sülzbogen"
in der Zeit vom 25.03.2024 bis einschließlich 26.04.2024

35. Änderung des Flächennutzungsplans "Retentionsraum Sülzbogen" - Planzeichnung PDF 2,4 MB

35. Änderung des Flächennutzungsplans "Retentionsraum Sülzbogen" - Begründung PDF 1,7 MB

35. Änderung des Flächennutzungsplans "Retentionsraum Sülzbogen" - Umweltbericht
PDF 3,2 MB

35. Änderung des Flächennutzungsplans "Retentionsraum Sülzbogen" - Artenschutzprüfung 1PDF 3,2 MB

35. Änderung des Flächennutzungsplans "Retentionsraum Sülzbogen" - Artenschutzprüfung-Protokoll            PDF 0,4 MB

35. Änderung des Flächennutzungsplans "Retentionsraum Sülzbogen" - Umweltrelevante Stellungnahmen aus der Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB            PDF 0,2 MB

Ich möchte eine Stellungnahme zur 35. FNP-Änderung per Email abgeben

Aufgrund des § 3 (2) BauGB vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der z.Zt. gültigen Fassung hat der Stadtentwicklungs-, Planungs- und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 05.02.2024 die Veröf-fentlichung der 35. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) „Retentionsraum Sülzbogen“ be-schlossen.

Die Entwürfe zur 35. FNP-Änderung in digitaler Form werden
vom 25.03.2024 bis einschließlich 26.04.2024
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Stadt Rösrath (https://www.roesrath.de/buergerbeteiligung.aspx ) veröffentlicht.

Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist insbesondere elektronisch übermittelt (per email) unter planung@roesrath.de abgeben werden. Stellungnahmen können aber auch schriftlich oder während der untenstehenden Dienststunden auch zur Niederschrift bei der Bürgermeisterin der Stadt Rösrath, Hauptstraße 229, 51503 Rösrath (Zentrale) vorgebracht werden.

Als zusätzliche Zugangsmöglichkeit gemäß § 3 (2), Satz 2 BauGB ermöglicht die Stadt Rösrath eine Einsichtnahme in die Entwürfe in Papierform.
Die Einsichtnahme ist vom 25.03.2024 bis einschließlich 26.04.2024
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag, Mittwoch 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
möglich. Die Einsichtnahme kann bei der Stadtverwaltung Rösrath, im Haupteingang Bürgerforum (Zentrale), Rathausplatz, in 51503 Rösrath-Hoffnungsthal erfolgen.

Zur 35. Änderung des FNP „Retentionsraum Sülzbogen“ liegen Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten vor:
• Umweltbericht
• Artenschutzprüfung Stufe 1
• Umweltrelevante Stellungnahmen

In den genannten Gutachten und Stellungnahmen sind folgende stichpunktartig aufgeführte umweltrelevante Aspekte zu finden:
Schutzgebiete: Landschaftsplan „Südkreis“, Landschaftsschutzgebiete „Sülzaue“ und „Bergische Hochfläche bei Rösrath“, geschütztes Biotop gem. § 30 BNatSchG, Biotopkataster „Laubwald Schreibershove“ und „Hollersch Loch“, Biotopverbund „Waldreservat Königsforst“ und „Sülzaue von Untereschbach bis Rösrath“, Natura 2000-Gebiete, FFH-Richtlinie, EG-Vogelschutzrichtlinie
Mensch, Gesundheit: Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen, Lärm und Emissio-nen/Immissionen, Fuß-/Wanderweg, Wirtschaftsweg, Sülzbrücke
Landschaft: Sülztalniederung, Grünland, Hochwasserdamm, lebensraumtypische Gehölze, Rück-nahme von potenziellen Bauflächen, Schleifung Hochwasserdamm, Neuanlage eines Hochwasserdammes
Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt: Wirtschaftswiese, Gehölze entlang des Dammes, Neophyten, lebensraumtypische Gehölze, Untersuchung auf Bruthöhlen, Vogelnester, Spechthöhlen, Baumhöhlen, potenzielle Fledermausquartieren, Wiesenvögeln und Bodenbrütern, Blaumeisen, Ringeltauben, planungsrelevante Vogelarten
Boden und Flächen: vollständig landwirtschaftliche Nutzung, Rücknahme von potenziellen Bauflächen, Aue typischer Gley-Boden
Wasser: Fließgewässer Sülz, Hammergraben, keine Neuversiegelung, Oberflächenzufluss in das Grundwasser, Entwicklungsmöglichkeiten für die Sülz, Vorsichtsmaßnahmen bei wassergefährdenden Stoffen, Starkregen, Hochwasser
Luft, Klima: kleinklimatische Gegebenheiten, Vegetationsflächen, Wärmerückstrahlung, Verteilung Frisch-/Kaltluft

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der benannten Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan (gem. § 4a (6) BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 (3) Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Bekanntmachungsanordnung

Vorstehender Beschluss zur Veröffentlichung der 35. Änderung des Flächennutzungsplans „Retentionsraum Sülzbogen“ der Stadt Rösrath vom 05.02.2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung NRW kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) die Bürgermeisterin hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Rösrath, den 13.03.2024

Bondina Schulze
Bürgermeisterin


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