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Berechtigungsscheine Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JAG)

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JAG) schreibt vor, dass Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sich vor Eintritt in das Berufsleben einer ärztlichen Untersuchung unterziehen müssen.

Den Berechtigungsschein für die Erstuntersuchung gibt es im Bürgerbüro. Die Untersuchung wird dann beim Hausarzt durchgeführt.
Die Nachuntersuchung ein Jahr nach Aufnahme der ersten Beschäftigung findet immer bei einem niedergelassenen Arzt statt. Den Berechtigungsschein dafür gibt es im Bürgeramt.

Was muss ich beachten/mitbringen?
Für die Aushändigung der Berechtigungsscheine ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass notwendig.
 
Sonstiges
kein Krankenschein
 
Wo kann mir weitergeholfen werden?
Bürgerbüro der Stadt Rösrath

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.
 

Bereich


Letzte Aktualisierung: 08.06.2022
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