Wenn Sie einen Gewerbebetrieb eröffnen oder aufgeben, den Betrieb verlegen oder den Gewerbegegenstand wechseln oder wesentlich ändern, müssen Sie dieses der Gewerbemeldestelle anzeigen, in deren Bereich sich der Betriebssitz befindet.
Das Gleiche gilt für den Beginn, die Aufgaben und Änderung von Niederlassungen und unselbstständigen Zweigstellen.
Die Gewerbemeldung kann persönlich oder auf dem Postweg erfolgen. Die Gewerbeanzeige ersetzt nicht die Gewerbeerlaubnis!
Namensänderungen, Veränderungen in der Geschäftsführung bei juristischen Personen, Veränderungen der Privatanschriften der Gewerbetreibenden sowie der Geschäftsführer sollten Sie formlos mitteilen.
Informationen zu Ihren steuerlichen Rechten und Pflichten erhalten Sie auf den Internetseiten der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen. Bitten informieren Sie sich dort über alle vorzunehmenden Handlungen und einzuhaltende Fristen.
Unterlagen
- Personalausweis / Reisepass
- ggf. den Handelsregisterauszug
- ggf. sonstige Erlaubnisse / Berechtigungen, bspw. Handwerkskarte, Maklererlaubnis oder ähnliches
Bei einer schriftlichen Anzeige fügen Sie dem ausgefüllten Meldeformular gegebenenfalls den Handelsregisterauszug und Genehmigungen bei.
Ausländische Gewerbetreibende müssen die für die anzumeldende Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung vorlegen.
Ausländische juristische Personen müssen einen Nachweis der Eintragung im Handelsregister und eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beibringen.
Formulare
Gebühren
a) für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften; Gebühr: 26,- EUR
b) für juristische Personen; Gebühr: 33,- EUR
c) für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen; Gebühr: 13,- EUR
Rechtliche Grundlagen
Bereich
Letzte Aktualisierung: 08.06.2022
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