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Vergnügungssteuer

Veranlagung zur Vergnügungssteuer

Bei der Vergnügungssteuer handelt es sich um eine Steuer, die verschiedene Vergnügungen bzw. Veranstaltungen besteuert.  

Der Besteuerung unterliegen im Gebiet der Stadt Rösrath nachfolgende Veranstaltungen: 

• Tanzveranstaltungen gewerblicher Art,
• Striptease- Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art,
• Vorführungen von pornographischen und ähnlichen Filmen und Bildern - auch in Kabinen,
• Ausspielungen von Geld oder Gegenständen in Spielklubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen,
• die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs sowie ähnlichen Einrichtungen,
• das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt außer der in Nr. 5 genannten Einrichtungen, z.B. in Beherbergungsbetrieben, Privatwohnungen,  - Wohnwagen und Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Straßenprostitution in Verrichtungsboxen,
• Sex- und Erotikmessen,
• Das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen,  Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an anderen für jeden zugänglichen Orten.
• Als Spielapparate gelten insbesondere auch Personal Computer, die überwiegend zum individuellen Spielen oder zum gemeinsamen Spielen in Netzwerken oder über das Internet verwendet werden. 

Nicht der Besteuerung unterliegen:

• Familienfeiern, Betriebsfeiern und nicht gewerbsmäßige Veranstaltungen von Vereinen,
• Veranstaltungen von Gewerkschaften, politischen Parteien und Organisationen sowie von Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts oder ihrer Organe,
• Veranstaltungen, deren Überschuss ausschließlich und unmittelbar zu mildtätigen oder gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 52, 53 AO verwendet wird, wenn der Zweck bei der Anmeldung nach § 14 angegeben worden ist und der verwendete Betrag mindestens die Höhe der Steuer erreicht,
• Das Halten von Apparaten nach § 1 Nr. 8 im Rahmen von Volksbelustigungen, Jahrmärkten, Kirmessen und ähnlichen Veranstaltungen.

Veranstaltungen, die der Vergnügungssteuer unterliegen, sind bei der zuständigen Dienststelle spätestens zwei Wochen vorher anzumelden.  

Gebühr/Kosten
Die Bemessungsgrundlagen und Steuersätze entnehmen Sie der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Rösrath vom 01.01.2017. 

Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen wollen, benutzen Sie bitte das untenstehende Formular. Aufgrund einer EU-Richtlinie dürfen wir nur noch schriftliche Einzugsermächtigungen akzeptieren.

Formulare

Broschüren

Bereich


Letzte Aktualisierung: 13.06.2023
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