Ein Feuerwerk der Klasse II ist ein Feuerwerk, wie es üblicherweise an Silvester verwendet wird. Möchten Sie ein solches Feuerwerk zu einem anderen besonderen Anlass (Geburtstag, Hochzeit, etc.) abbrennen, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Das Abbrennen des Feuerwerkes ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Des Weiteren darf die Brenndauer nicht länger als 30 Minuten betragen und muss zu folgenden Zeiten beendet sein:
- Ab Ende der Sommerzeit bis 30. April: 22.00 Uhr
- 01. Mai bis 31. Juli: 23.00 Uhr
- 01. August bis Ende der Sommerzeit: 22.30 Uhr
Formulare
Gebühren
Rechtliche Grundlagen
- § 24 (1) 1. Verordnung Sprengstoffgesetz
- § 11 Absatz 2 Landesimmissionsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LImschG)
Bereich
Letzte Aktualisierung: 15.02.2024
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