Die jeweiligen Banken fordern durch die Straßenanliegerbescheinigungen Auskunft über bereits gezahlte bzw. noch zu zahlende Erschließungs- und Kanalanschlussbeiträge.
Auch im Zusammenhang mit dem Erwerb von Baugrundstücken können Angaben über evtl. bestehende öffentliche Lasten (Erschließungsbeiträge, Straßenbaubeiträge, Kanal- und Wasseranschlussbeiträge) bei der Stadt Rösrath erfragt werden
Notwendige Unterlagen:
Angaben über das Grundstück (Gemarkung, Flur, Flurstück).
(ggf. Vollmacht, sofern Sie nicht Eigentümer sind)
Rechtliche Grundlagen:
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Kommunalabgabengesetz (KAG NRW)
Für die Ausstellung der Straßenanliegerbescheinigungen wird eine Gebühr von 30,00 EUR erhoben.