Kreisweit betrachtet, nehmen die Landschaftsschutzgebiete einen erheblichen Anteil von 66,4 % und die Naturschutzgebiete einen Anteil von 11,1 % der Fläche ein und bestimmen damit zum großen Teil die Lebensqualität unseres Wohnumfeldes.
Die rechtliche Grundlage für den Schutz der Landschaft außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslagen und außerhalb des Geltungsbereiches von Bebauungsplänen wird über den Landschaftsplan Südkreis geschaffen.
Neben den Festsetzungen der Schutzgebiete (Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete) mit den jeweiligen Verbotsvorschriften sind im Landschaftsplan erstmalig auch Entwicklungsziele beschrieben (siehe Textteil), nach denen bestimmte Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zur Anlage oder Wiederherstellung naturnaher Lebensräume festgelegt werden.
Neben den bereits genannten Schutzgebieten können Sie unter dem u.g. Link ebenfalls die Gebiete sehen, die in den Naturschutzgebieten Wahner Heide und Königsforst zusätzlich nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie der europäischen Gemeinschaft geschützt sind.
Dort sind auch Biotope verzeichnet, die nach dem Landschaftsgesetz NRW als besonders wertvolle Einzelbiotope geschützt sind.
BürgerClient Naturschutzrecht