Nach § 47d (Abs. 5) des Bundesimmissionsschutzgesetzes sind die Lärmaktionspläne alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
In der Zeit vom 25.03.2024 bis einschließlich 26.04.2024 kann zum Entwurf für die Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Rösrath eine formlose Stellungnahme abgegeben werden. Diese Stellungnahme kann elektronisch per E-Mail an DanielJan.Moch@roesrath.de (siehe auch 2. Verlinkung unten) oder auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Bürgermeisterin der Stadt Rösrath, Hauptstraße 229, 51503 Rösrath (Zentrale) vorgebracht werden.
Lärmaktionsplan der Stadt Rösrath PDF 2,6 MB
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