Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB für den Bebauungsplan Nr. 129 "Sülzufer West - Hoffnungsthal" als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB in der Zeit vom 02.05.2023 bis einschließlich 02.06.2023
Bebauungsplan Nr. 129 "Sülzufer West - Hoffnungsthal" PlanzeichnungPDF 1,5 MB
Bebauungsplan Nr. 129 "Sülzufer West - Hoffnungsthal" - Begründung, Entwurf PDF 2,4 MB
Bebauungsplan Nr. 129 "Sülzufer West - Hoffnungsthal" - UmweltberichtPDF 3,2 MB
Ich möchte eine Stellungnahme zum Bebauungsplan per Email abgeben
Aufgrund des § 2 (1) BauGB vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der z.Zt. gültigen Fassung hat der Stadtentwicklungs-, Planungs- und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 27.03.2023 die Offenlage des Bebauungsplans Nr. 129 „Sülzufer West – Hoffnungsthal“ beschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB von der Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB, von einem Umweltbericht gem. § 2a BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10 (5) abgesehen wird.
Ziel des Bebauungsplans Nr. 129 „Sülzufer West - Hoffnungsthal“ ist die städtebauliche Ordnung im Bestand und eine maßvolle, sich einfügende Verdichtung durch Neu- und Ersatzbauten unter Berücksichtigung des Hochwasserschutzes im Uferbereich der Sülz.
Anlässlich der COVID-19 Pandemie wurde am 20.05.2020 das Gesetz zur Sicherstellung ordnungs-gemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19 Pandemie (Planungssi-cherstellungsgesetz – PlanSiG) erlassen, dass am 29.05.2020 in Kraft getreten ist. Danach kann aufgrund der während der Pandemie geltenden Kontaktbeschränkungen und des eingeschränkten Publikumsverkehrs bei den Kommunen die Auslegung der Planunterlagen (in Papierform) in den Kommunen durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden.
Die Entwürfe (Planzeichnung, Begründung und Gutachten) zum Bebauungsplan Nr. 129 in digitaler Form werden vom 02.05.2023 bis 02.06.2023 einschließlich gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Stadt Rösrath (https://www.roesrath.de/buergerbeteiligung.aspx ) veröffentlicht.
Sie können die Planentwürfe mit Begründung und Gutachten auch hier als pdf-Dokument öffnen und eine Stellungnahme per Email senden.
Als zusätzliches Informationsangebot gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG ermöglicht die Stadt Rösrath eine Einsichtnahme in die Entwürfe (Planzeichnung, Begründung und Gutachten) in Papierform. Die Einsichtnahme ist vom 02.05.2023 bis einschließlich 02.06.2023
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag, Mittwoch 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
nur nach vorheriger Terminabstimmung unter folgenden Rufnummern der Stadt Rösrath möglich: 02205-802419 oder 02205-802409.
Die Einsichtnahme kann an dem abgestimmten Termin bei der Stadtverwaltung Rösrath im Fachbereich 4 - Bauen, Planen, Umwelt, Mobilität -, im Flur der 2. Etage, in 51503 Rösrath-Hoffnungsthal, Rathausplatz und unter Einhaltung der jeweils geltenden Corona-Bestimmungen erfolgen.
Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist insbesondere schriftlich oder während der o.g. Dienststunden auch nach vorheriger Terminabstimmung zur Niederschrift bei der Bürgermeisterin der Stadt Rösrath, Hauptstraße 229, 51503 Rösrath vorgebracht werden. Stellungnahmen per Email können unter planung@roesrath.de abgeben werden.
Zum Bebauungsplan Nr. 129 „Sülzufer West - Hoffnungsthal“ liegt ein Umweltbericht mit integrierter Artenschutzbetrachtung und Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung vor mit folgenden stichpunktartig aufgeführten umweltrelevanten Aspekten:
Schutzgebiete: nächstgelegenes FFH-Gebiet
Flächen: Nachverdichtung, Versiegelung, Auenflächen, Grünflächenkorridor
Klima: Kaltluftentstehung
Erneuerbare Energien: Potenzialflächen für erneuerbare Energien, Wärmedämmung
Oberflächenwasser: Überschwemmungsbereiche, Versickerung, Rückhaltung
Grundwasser: Entsiegelung, Schadstoffeintrag, wassergefährdende Stoffe
Abfälle und Abwasser: Abwässer, Müllentsorgung
Pflanzen: Versiegelung, Eingriffs-Ausgleichsbilanz, Sülzaue
Tiere: planungsrelevante Arten, fledermaus- und insektenfreundliche Beleuchtung, Bauzeitenregelung
Biologische Vielfalt: Biotopverbund-Fläche, Sülzaue, heimische Arten
Boden: Gley-Vega, Bodenwertzahl, Bodenfunktion, wassergefährdende Stoffe
Landschaftsbild: bestehende Bebauung, Sichtachse
Emissionen: Luftschadstoffe, Leuchtemissionen
Mensch: Lärmemissionen, Verkehrsgeräusche
Kulturgüter: Kulturlandschaftsbereich, Bodendenkmäler
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der benannten Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gem. § 4a (6) BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Ich möchte eine Stellungnahme zum Bebauungsplan per Email abgeben