Die Bürgermeisterin bittet dringend darum, bei Terminen und Vorsprachen in städtischen Dienstgebäuden, bei Teilnahme an Rats- und Ausschusssitzungen sowie bei Terminen für standesamtliche Trauungen ein maximal 24 Stunden altes, durch eine zugelassene Teststelle bestätigtes negatives Ergebnis eines Schnell- bzw. PCR-Tests vorzulegen.
Ausgenommen sind durchgeimpfte Personen (ab 14 Tage nach der Zweitimpfung), von einer Covid 19-Erkrankung Genesene sowie Kinder bis zum Schuleintritt.