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Corona-Test

Corona-Test

Die Bürgermeisterin bittet dringend darum, bei Terminen und Vorsprachen in städtischen Dienstgebäuden, bei Teilnahme an Rats- und Ausschusssitzungen sowie bei Terminen für standesamtliche Trauungen ein maximal 24 Stunden altes, durch eine zugelassene Teststelle bestätigtes negatives Ergebnis eines Schnell- bzw. PCR-Tests vorzulegen. 

Ausgenommen sind durchgeimpfte Personen (ab 14 Tage nach der Zweitimpfung), von einer Covid 19-Erkrankung Genesene sowie Kinder bis zum Schuleintritt.

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