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Verteilung von medizinischen Masken der Stadt Rösrath an hilfebedürftige Menschen

Verteilung von medizinischen Masken der Stadt Rösrath an hilfebedürftige Menschen

Im Zuge der Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und der Neufassung der Corona-Schutzverordnung des Landes wurde die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken (z.B. OP-Masken oder FFP2-/KN95-Masken) im öffentlichen Personenverkehr und in Geschäften eingeführt.

Daher werden bedürftige Menschen so ausgestattet, dass sie medizinische Masken in ausreichender Menge zur Verfügung haben.

Im Rahmen der Soforthilfe werden in der Stadt Rösrath einige tausend medizinische Mund-Nasenschutz-Masken an rd. 1000 Personen verteilt. Die kostenlosen Masken erhalten Menschen die einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt , Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XII) haben, sowie Leistungsbezieher von Wohngeld (außerhalb von Einrichtungen) und Personen die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Natürlich werden auch obdachlose Menschen mit den Masken versorgt. Die Verteilung der Masken erfolgt per Briefeinwurf durch städtische Mitarbeitende schnell und unbürokratisch. An jede bedürftige Person werden OP-Masken und FFP2 ausgegeben.

Zusätzlich werden Masken über die „Rösrather Tafel“ zu beziehen sein. Weitere Informationen erhalten Sie über die Stadt Rösrath unter Tel. 02205/802-123.

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