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Ehrenamtliche Richter*Innen Sozialgericht Köln

Ehrenamtliche Richter*Innen Sozialgericht Köln

Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Sozialgericht Köln für die Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes endet am 31.12.2019. Im Jahr 2019 ist daher eine Neuwahl für die Wahlperiode 01.01.2020 – 31.12.2024 vorzunehmen.
Für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter haben gemäß § 14 Abs. 4 Sozialgerichtsgesetz (SGG) die Kreise und kreisfreien Städte eine Vorschlagsliste aufzustellen. Bei der Erstellung der Vorschlagsliste werden die Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises beteiligt.

Bewerben können sich deutsche Staatsangehörige, die in Rösrath wohnen und am 01.01.2020 das 25. Lebensjahr vollendet haben.

Ausschließungs- und Hinderungsgründe für einen Vorschlag können dem Hinweisblatt entnommen werden.

Bewerbungen sind bitte bis zum 24. Mai 2019 an die Stadt Rösrath, Fachbereich 7 Soziales, Kultur, Ehrenamt zu richten.

Bewerbungsformular

Auszug aus dem Sozialgerichtsgesetz (SGG)

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