Der Neubau der Fußgängerbrücke In den Schlämmen rückt einen Schritt näher. Nach zunächst erfolgloser Ausschreibung konnte noch im Dezember 2024 der Auftrag zum Brückenneubau an eine Fachfirma vergeben werden. Diese hat in den letzten Wochen die notwendigen Unterlagen für die Brückenplanung erarbeitet und fertiggestellt. Die Planunterlagen sind nun zur Prüfung an die Untere Wasserbehörde beim Rheinisch-Bergischen Kreis gegangen, um die wasserrechtliche Genehmigung zu erhalten. Eine solche Genehmigung ist für die Errichtung oder wesentliche Änderung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern (wie z. B. Brücken) gemäß §22 Landeswassergesetz NRW erforderlich.
Mit erfolgter Genehmigung kann die geplante Brücke dann in einem nächsten Schritt produziert und anschließend eingesetzt werden. Je nach Dauer des Genehmigungsverfahrens geht die Verwaltung davon aus, dass der Brückenneubau im Laufe des Sommers fertiggestellt werden kann. Im Vorfeld werden im Laufe der nächsten Wochen außerdem Leitungsarbeiten beginnen, um oberirdisch verlaufende Versorgungsleitungen im Brückenbereich durch einen Düker zu ersetzen. Mit einem Düker werden die künftigen Versorgungsleitungen (Glasfaser und Strom) unter der Sülz hindurchgeführt.
Die Brücke In den Schlämmen musste im Frühjahr des vergangenen Jahres gesperrt werden, da sich der Brückenzustand damals binnen eines Jahres deutlich verändert hatte, sodass eine uneingeschränkte Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben war. Ursprünglich war die Verwaltung davon ausgegangen, dass die jetzige Brücke noch bis zum Neubau nutzbar bleiben würde. Der Zustand der Brücke hatte dies aber nicht mehr zugelassen. Für betroffene Anwohner, Spaziergänger und Freizeitsportler ist die Brückensperrung und das Warten auf den Neubau eine Geduldsprobe, da sie seither einen Umweg in Kauf nehmen müssen. Die Verwaltung ist sich den Umständen bewusst. Doch mittlerweile ist die abnehmende Brückensubstanz mit bloßem Auge erkennbar, da die Holzkonstruktion weiter nachgibt und in Teilen durchhängt. Daher war die Sperrung aus Verwaltungssicht richtig und unumgänglich.
Die bestehende Holzbrücke soll durch eine verstärkte Kunststoffkonstruktion ersetzt werden, die als weniger wartungsanfällig, nicht rostend und UV-beständig gilt. Das wiederum soll eine längere Lebensdauer garantieren. Darüber hinaus wird die Brücke um einen halben Meter erhöht, wodurch sich der Abstand zwischen Wasserspiegel und Brückenkante vergrößert. Im Hochwasserfall bietet die Brücke damit weniger Staulast, an der sich Treibgut oder ähnlich verfangen kann.
Der vergleichbar lange Weg bis zum Neubau hängt mit der zunächst erfolglosen Ausschreibung zusammen. In der ersten Runde hatte kein Unternehmen ein Angebot abgegeben. Erst Ende des vergangenen Jahres ist es gelungen, eine Firma für den Brückenneubau zu finden. Auch kann eine wasserrechtliche Genehmigung nicht parallel zur Ausschreibung eingeholt werden, da die detaillierte Brückenplanung Teil des Genehmigungsverfahrens ist und diese Planung durch die im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens beauftragte Fachfirma erstellt wird. Mit nun erfolgter Einreichung bei der Unteren Wasserbehörde ist aber eine weitere wichtige Hürde genommen. Nach Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde kann die Produktion der Brücke umgehend beauftragt werden, sodass nach jetzigem Planungsstand von einem Neubau und einer Fertigstellung voraussichtlich im Sommer dieses Jahres ausgegangen werden kann.