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Leine dran, statt Leinen los

Leine dran, statt Leinen los

Alle Hundehalterinnen und Hundehalter haben jederzeit dafür Sorge zu tragen, dass ihre Vierbeiner nicht gefährlich werden können – nicht für Menschen, aber auch nicht für andere Tiere. Dieser Grundsatz ergibt sich aus dem Landeshundegesetz, worauf die Mitarbeitenden des Rösrather Ordnungsamtes durch persönliche Ansprache derzeit verstärkt aufmerksam machen. Hintergrund sind mehrere Beißvorfälle in den vergangenen Monaten. Seit Februar wurden in Rösrath zehn Fälle durch das Ordnungsamt registriert. Bei drei Vorfällen wurden Personen verletzt.

Generell gilt: Auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen dürfen Hunde nur angeleint geführt werden. Das gilt auch für Parks und Grünanlagen, insbesondere auf Spielplätzen sowie im Umfeld von Schulen oder Kindergärten. Ebenso sind Hunde bei Volksfesten oder sonstigen Menschenansammlungen an der Leine zu führen. Diese Pflicht gilt für alle Hunde. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern. Denn auch in Bereichen, wo keine generelle Anleinpflicht besteht, muss ein Hund jederzeit durch die Besitzerin oder den Besitzer kontrollierbar und rückrufbar sein. Den Aufenthalt von Hunden im Wald regelt wiederum das Landesforstgesetz (LFoG). Dort herrscht Anleinpflicht außerhalb der Wege – und zwar zum Schutz der Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsstätten wilder Tiere.

„Diese Pflichten sind keine Schikane, es geht viel eher um gegenseitige Rücksichtnahme. Für Fremde ist nicht auf den ersten Blick erkennbar, ob ein Hund harmlos ist. Und auch nicht jeder mag es, beschnuppert oder angesprungen zu werden“, so das Rösrather Ordnungsamt. Durch persönliche Ansprache möchte man sensibilisieren und ein Bewusstsein dafür schaffen, was es bedeutet, wenn es doch mal zu einer unkontrollierbaren Situation kommt. Die registrierten Beißvorfälle in Rösrath waren schließlich keine mit Absicht herbeigeführten Attacken, sondern Situationen, in denen der Hund anders reagiert hat, als es die Hundehalter erwartet hätten.

Kommt es zu einem Beißvorfall, ist das nicht nur für den Moment ärgerlich, sondern zieht eine mitunter langwierige Prozedur nach sich. Die Halter müssen mit ihrem Hund beim Amtstierarzt vorstellig werden. Darüber hinaus ist in der Regel mit Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüchen der geschädigten Person zu rechnen. Das kostet nicht nur Zeit, sondern auch Geld.

Das persönliche Gespräch und die Präsenz auf frequentierten Wegen werde nach erster Einschätzung des Rösrather Ordnungsamtes positiv aufgenommen. „Wir möchten aufklären, nicht bestrafen“, so das Ordnungsamt. Bei konsequenter Missachtung könne man aber auch Bußgelder verhängen. Das gilt übrigens auch für nicht entsorgte Hinterlassenschaften, die der Vierbeiner hinterlässt, denn auch die Beseitigung der Notdurft zählt zu den Hundehalterpflichten.

In dem Zusammenhang weist das Ordnungsamt auch noch einmal darauf hin, dass Hunde innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme zur Hundesteuer anzumelden sind. In Rösrath sind gemäß der Datenbank zur Erfassung der Hundesteuer rund 2.200 Hunde gemeldet. Darüber hinaus muss die Haltung von „großen Hunden“ beim Ordnungsamt angemeldet werden. Das sind Hunde, die ausgewachsen eine Schulterhöhe von 40 Zentimetern und/oder ein Körpergewicht von 20 Kilogramm und mehr erreichen – so die Definition im Landeshundegesetz.

Entsprechende Informationen und Formulare finden Sie auch hier:

Hundehaltung - Ordnungsbehördliche Anzeigen von Hunden

Hundesteuer

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