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Landtagswahl 2022



Wahltag für die Wahl zum 18. Landtag in Nordrhein-Westfalen war Sonntag, der 15. Mai 2022.


Das Wahlergebnis finden Sie hier


Informationen über die Landtagswahl

Bei der Landtagswahl werden die Abgeordneten des Landesparlaments - des nordrhein-westfälischen Landtages - gewählt.

Der Landtag ist die Volksvertretung in Nordrhein-Westfalen.

Er übt u. a. folgende Aufgaben aus:

die Gesetzgebung (Landesverfassung und Landesgesetze)
die Wahl anderer Verfassungsorgane
das Etatrecht (mit der Verabschiedung des Landeshaushaltes beschließt der Landtag über Einnahmen und Ausgaben des Landes)
die Kontrolle der vollziehenden Gewalt (Regierung und Verwaltung)


Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist nach § 1 des Landeswahlgesetztes, wer am Wahltag
1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
2. das 18. Lebensjahr vollendet hat und
3. mindestnes seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.


Informationen zu Wahlhelfern

Wahlhelfer

Wahlhelfer sind Personen, die Stimmzettel in den Wahllokalen ausgeben, die ordnungsgemäße Wahl der Bürger sicherstellen, danach die Wahlzettel auszählen und im Anschluss für das Lokal das Wahlergebnis feststellen.

Wer kann Wahlhelfer werden?

Im Wahlvorstand können alle tätig werden, die am Wahltag wahlberechtigt sind. Sie brauchen keine besonderen Vorkenntnisse. Die Wahlvorsteherin/Der Wahlvorsteher und ggf. ihr/sein Stellvertreter/in werden vom Wahlbüro geschult und in die Arbeit des Wahlvorstandes eingeführt. 

Was macht ein Wahlhelfer?

Die Tätigkeit des Wahlvorstandes im Wahllokal läuft in zwei Phasen ab:
Die erste betrifft die Durchführung der Wahlhandlung, die zweite die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses.

Sie müssen jedoch nicht den ganzen Tag im Wahllokal anwesend sein. Der Wahlvorstand mit acht Wahlhelfern ist groß genug um eine Vormittagsschicht und eine Nachmittagsschicht zu vereinbaren. Lediglich bei der Stimmauszählung ab 18 Uhr muss das gesamte Team anwesend sein.


Zu Ihren Aufgaben zählen:


• Prüfung der Wahlberechtigung
• Ausgabe der Stimmzettel
• Beaufsichtigung der Wahlkabinen und der Wahlurne
• Eintragung des Stimmabgabevermerks in das Wählerverzeichnis
• Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgabe
• Auszählung der Stimmzettel ab 18 Uhr

Gibt es eine Vergütung für die Arbeit als Wahlhelfer?

Für den Einsatz wird ein pauschales Erfrischungsgeld gezahlt.

Wie kann ich Wahlhelfer werden?

Wenn Sie gerne Wahlhelfer werden möchten, können Sie sich gerne hier direkt online oder über das nachstehende Formular anmelden. Ihre Meldung erfolgt absolut freiwillig.

Es besteht keine Verpflichtung bei einer Anmeldung zukünftig bei jeder Wahl zu helfen.

Ihre Wünsche zum Einsatzort sowie Pläne für den gemeinsamen Einsatz mit Freunden und Bekannten in einem Wahllokal werden berücksichtigt und meistens erfüllt.


Formular Wahlhelfer Landtagswahl 2022PDF 354 KB

Informationen zur Wahlwerbung

Wahlwerbung ist innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten vor Wahlen zulässig und muss spätestens zwei Wochen nach dem Wahltag aus dem öffentlichen Straßenraum entfernt sein. Sie ist dem Wahlbüro anzuzeigen.

Dienststelle

Stadt Rösrath

Fachbereich 3 Bürgerservice, Ordnung

Bereich Wahlen

Leitung Sabine Ley

Fon 02205 / 802 301

Fax 02205 / 802 88 301

Sabine.Ley@Roesrath.de