Im Wahlvorstand können alle tätig werden, die Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 27 EU-Mitgliedstaaten sind und am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Sie brauchen keine besonderen Vorkenntnisse. Die Wahlvorsteherin/Der Wahlvorsteher und ggf. ihr/sein Stellvertreter/in werden von Wahlbüro geschult und in die Arbeit des Wahlvorstandes eingeführt.
Die Tätigkeit des Wahlvorstandes im Wahllokal läuft in zwei Phasen ab: Die erste betrifft die Durchführung der Wahlhandlung, die zweite die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses. Sie müssen jedoch nicht den ganzen Tag im Wahllokal anwesend sein. Der Wahlvorstand mit acht Wahlhelfern ist groß genug um eine Vormittagsschicht und eine Nachmittagsschicht zu vereinbaren. Lediglich bei Stimmauszählung ab 18:00 Uhr muss das gesamte Team anwesend sein. Zu Ihren Aufgaben zählen:
• Prüfung der Wahlberechtigung
• Ausgabe der Stimmzettel
• Beaufsichtigung der Wahlkabinen und der Wahlurne
• Eintragung des Stimmabgabevermerks in das Wählerverzeichnis
• Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgabe
• Auszählung der Stimmzettel ab 18:00 Uhr
Für den Einsatz wird ein pauschales Erfrischungsgeld gezahlt.
Wenn Sie gerne Wahlhelfer werden möchten, können Sie sich gerne hier direkt online oder über das nachstehende Formular anmelden. Ihre Meldung erfolgt absolut freiwillig.
Es besteht keine Verpflichtung bei einer Anmeldung zukünftig bei jeder Wahl zu helfen.
Ihre Wünsche zum Einsatzort sowie Pläne für den gemeinsamen Einsatz mit Freunden und Bekannten in einem Wahllokal werden berücksichtigt und meistens erfüllt.
Formular Wahlhelfer Kommunalwahl 2020 PDF 80 KB