Immobilie aus dem Fördergebiet
Seit 2016 ist die Stadt Rösrath auf der Grundlage eines Integrierten Handlungskonzepts und der Beschlussfassung des Rats der Stadt Rösrath in das Bund-Länder-Förderprogramm „Stadtumbau West“ aufgenommen, welches mittlerweile in das Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ überführt wurde.
Im Rahmen der mehrjährigen Umsetzung des Integrierten Handlungskonzepts soll auch das Engagement der privaten Eigentümerinnen und Eigentümer unterstützt werden. Mit den nun verfügbaren Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Aufwertung privater Gebäude- und Freiflächen wird für das Stadtumbaugebiet eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung der Ziele der Stadtentwicklung geschaffen.
Ziele, die mit dem Programm verfolgt werden, sind u. a. das Erscheinungsbild der Innenstadt aufzuwerten, die Attraktivität als Einzelhandels- und Wohnstandort zu verbessern und die Innenstadt für die Zukunft zu stärken. Neben den Maßnahmen der Stadt im öffentlichen Raum soll dies auch unter anderem durch Maßnahmen im privaten Bereich erreicht werden.
Das Hof- und Fassadenprogramm umfasst hierzu Maßnahmen der Fassadenverbesserung, Maßnahmen zur Entsiegelung, Begrünung, Herrichtung und Gestaltung von Hof- und Vorgartenflächen sowie Maßnahmen an Außenwänden und Dächern.
Alle notwendigen Unterlagen können Sie nun auf dieser Seite abrufen:
InHK_Rösrath_Fassadenprogramm_1_Richtlinien.pdf
InHK_Rösrath_Fassadenprogramm_2_ANBest-P.pdf
InHK_Rösrath_Fassadenprogramm_3_Checkliste Modernisierungsmaßnahmen.pdf
InHK_Rösrath_Fassadenprogramm_4_Antragsformular.pdf
Möchten Sie eine Maßnahme über das Hof- und Fassadenprogramm fördern lassen, stellen Sie bitte sicher, dass Ihr Vorhaben den Förderrichtlinien entspricht.
Füllen Sie für jede Maßnahme Ihren Antrag vollständig und wahrheitsgemäß aus!
Stand: 2023