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Datenschutz und Informationsfreiheit

Im Datenschutz geht es um die informelle Selbstbestimmung aller Menschen. Jeder Mensch soll selbst bestimmen, welche seiner Daten in welcher Form verarbeitet werden.

 

Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist ab dem 25.05.2018 anwendbar.

Weitere Informationen über die EU-Datenschutzreform

Die EU-DSGVO geht dem Bundesdatenschutzgesetz und dem Landesdatenschutzgesetz vor. Das Datenschutzrecht NRW wird zurzeit überarbeitet.


Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) gewährt den Bürgerinnen und Bürgern in Nordrhein-Westfalen einen grundsätzlich freien Zugang zu allen bei öffentlichen Stellen des Landes vorhandenen Informationen.
Verwaltungen und Behörden dürfen einen Antrag auf Informationszugang nur aus den im Informationsfreiheitsgesetz NRW vorgesehenen Gründen verweigern.

In der Stadtverwaltung Rösrath werden durch Mitarbeitende der örtlichen Rechnungsprüfung die Aufgaben
des behördlichen Datenschutzes   und
des Informationsfreiheitsgesetztes

wahrgenommen.

Öffnungszeiten:

Mo - Fr             08.00 - 12.00 Uhr
Do                     14.00 - 18.00 Uhr

Leitung:

Carsten Happ
Fon 02205 / 802 140 
Fax 02205 / 802 88 140
E-Mail-Anfrage
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