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Bevölkerungsschutz

Der Begriff Bevölkerungsschutz bezeichnet Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sowie solche, die dem Schutz der Bevölkerung im Krisen- oder Katastrophenfall dienen (Zivil- und Katastrophenschutz). Die Planungshoheit für den Zivilschutz liegt beim Bund.
Der Katastrophenschutz obliegt den Bundesländern, sie stellen die sogenannten obersten Katastrophenschutzbehörden. Vor Ort sind die Kreise und kreisfreien Städte, die sogenannten unteren Katastrophenschutzbehörden, Anlaufstellen für die Bürgerinnen und Bürger. Ihnen obliegen sowohl im Zivil- wie auch im Katastrophenschutz vielfältige Planungs- und Verwaltungsaufgaben.