Beteiligung der Bürger und der Behörden zur 35. Änderung des Flächennutzungsplans "Retentionsraum Sülzbogen"
Beteiligung der Bürger und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) i.V.m. § 214 (4) BauGB zur 35. Änderung des Flächennutzungsplans "Retentionsraum Sülzbogen" in der Zeit vom 18.11.2025 bis einschließlich 19.12.2025
Ich möchte eine Stellungnahme zur 35. FNP-Änderung per E-Mail abgeben.
Veröffentlichung
Die Veröffentlichung des Entwurfs der 35. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) „Retentionsraum Sülzbogen“ gem. § 3 (2) BauGB wurde beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich der FNP-Änderung wird begrenzt
- im Westen und Norden durch den Flusslauf der Sülz,
- im Osten durch die rückwärtigen Gärten der Wohnbebauung entlang der „Bergischen Landstraße“,
- im Süden durch die rückwärtigen Gärten der Wohnbebauung an den Straßen „Sülzer Burg“ und „In den Sülzauen“.
Ziel der FNP-Änderung ist die planerische Grundlage für die Herstellung einer Retentionsfläche als Hochwasserschutz an der Sülz.
Der Entwurf des Bauleitplans mit Begründung und Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind in der Zeit
vom 18.11.2025 bis einschließlich 19.12.2025
gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 214 Abs. 4 BauGB auf der Internetseite der Stadt Rösrath veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung können die genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung der Stadt Rösrath, im Haupteingang Bürgerforum (Zentrale), Rathausplatz 1, in 51503 Rösrath-Hoffnungsthal während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden und zwar werktags
- Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
- Montag, Dienstag, Mittwoch 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
- Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Während der Zeit der Veröffentlichung sollen Stellungnahmen insbesondere per E-Mail (an beteiligung@roesrath.de), bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Hinweise:
Die im Flächennutzungsplan genannten technischen Regelwerke wie DIN-Vorschriften und
VDI-Normen können wie vorstehend angegeben eingesehen werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:
Schutzgut Mensch, Gesundheit, Bevölkerung
- Überflutung, Starkregen und Hochwasser
- Emissionen/Immissionen
- Ver- und Entsorgung
Schutzgut Landschaft, Landschaftsbild
- Landschaftsbild
- Landschaftsplan
- Landschaftsschutzgebiet
- geschützte Biotope
- Biotopkataster
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
- Artenschutz
- Natura 2000-Gebieten
- Flora-Fauna-Habitat
- Vogelschutzgebiet
Schutzgut Boden und Flächen
- Flächeninanspruchnahme
- Bodenarten
- Bodenfunktionen
- Schutzwürdige Böden
Schutzgut Wasser
- Überflutung, Starkregen und Hochwasser
- Oberflächengewässer
- Grundwasser
Schutzgut Klima, Luft, Klimawandel
- kleinklimatischen Gegebenheiten
- Frischluft/Kaltluft
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
- kulturelles Erbe
- Kulturgüter
- Deich
- Fläche für die Landwirtschaft
Folgende Gutachten liegen zur 35. Änderung des Flächennutzungsplans „Retentionsraum Sülzbogen“ vor:
- Umweltbericht; Dipl.Ing. G. Kursawe, Planungsgruppe Grüner Winkel, Stand 03.12.2024
- Artenschutzprüfung Stufe 1, Vorprüfung; Dipl.Ing. G. Kursawe, Planungsgruppe Grüner Winkel, Stand 18.07.2022
Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben wurden, können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Absatz 3 BauGB eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Bekanntmachungsanordnung
Vorstehender Beschluss zur Veröffentlichung der 35. Änderung des Flächennutzungsplans „Retentionsraum Sülzbogen“ der Stadt Rösrath vom 05.02.2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung NRW kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn
- a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
- b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
- c) die Bürgermeisterin hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
- d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Rösrath, den 12.11.2025
Yannick Steinbach
Bürgermeister
Ich möchte eine Stellungnahme zur 35. FNP-Änderung per E-Mail abgeben.