Die Ausnahmegenehmigung zum Parken gilt ein Jahr wahlweise für den Regierungsbezirk Köln oder NRW.
Für Personen mit dem Vermerk "Außergewöhnliche Gehbehinderung (aG)" oder "Blind (BL)" im Schwerbehindertenausweis ist die Ausfertigung eines Parkausweises für Schwerbehinderte im Bürgerbüro möglich.
Halt- und Parkverstöße
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