Im Gewerberegister sind alle in der Stadt Rösrath gemeldeten bzw. ehemals gemeldeten Gewerbe erfasst.
Wenn Sie einen Gewerbebetrieb eröffnen oder aufgeben, den Betrieb verlegen oder den Gewerbegegenstand wechseln oder wesentlich ändern, müssen Sie dieses der Gewerbemeldestelle anzeigen, in deren Bereich sich der Betriebssitz befindet.
Die Kommune erstellt den Gewerbesteuerbescheid aufgrund der Festsetzung des Steuermessbetrages durch das Finanzamt.
Annahme und Weiterleitung von Anträgen auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.
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Unter dem Reisegewerbe versteht die Gewerbeordnung das ambulante Gewerbe, beispielsweise "fliegende Händler" oder Standinhaber auf Privatmärkten/Flohmärkten.
Gemäß § 34 b der Gewerbeordnung (GewO) bedarf derjenige, der gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, einer Erlaubnis (Versteigerererlaubnis).
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