Die Voraussetzung zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung ist ein gültiger Wohnberechtigungsschein (WBS).
Die Voraussetzung zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung ist ein gültiger Wohnberechtigungsschein (WBS).
Diesen erhalten Sie, wenn:
- Sie über Einkommen verfügen, mit dem Sie Ihren Lebensunterhalt und eine Mietzahlung sichern können.
- Das Einkommen Ihres Haushaltes die Einkommensgrenzen des sozialen Wohnungsbaus nicht überschreitet.
- Die Wohnung eine für Ihre Familie angemessene Größe aufweist.
Wohnraumvermittlung
Es wird eine Liste ausgegeben, auf der alle Wohnungsgenossenschaften aufgelistet sind, die im Stadtgebiet Rösrath Wohnraum vermieten.
Freistellungen
Unter bestimmen Voraussetzungen kann die Vermieterin/ der Vermieter beantragen, die Wohnung von den jeweiligen Belegungsbindungen freizustellen.
Bereich
Letzte Aktualisierung: 13.07.2022
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