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Versteigerungsgewerbe

Gemäß § 34 b der Gewerbeordnung (GewO) bedarf derjenige, der gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, einer Erlaubnis (Versteigerererlaubnis).

Der Antrag ist persönlich bei der Hauptwohnsitzbehörde unter Vorlage des Personalausweises oder eines Passes mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes zu stellen.

 

Im Falle, dass es sich beim Antragsteller um eine Juristische Person handelt, sind die u. a. Unterlagen sowohl von der Juristischen Person (mit Ausnahme des Führungszeugnisses) sowie von sämtlichen Geschäftsführern erforderlich. Auch ist ein Gründungsvertrag einzureichen oder bei einer bereits bestehenden Juristischen Person der Handelsregisterauszug.

Unterlagen
  • Führungszeugnis der Belegart ”O” beim Einwohnermeldeamt oder im nächstgelegenen Bürgerbüro seiner Hauptwohnsitzbehörde
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister der Belegart ”9” beim zuständigen Ordnungsamt oder nächstgelegenen Bürgerbüro seiner Hauptwohnsitzbehörde
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
  • Jeweils ein Auszug aus der Schuldner- und Insolvenzkartei beim zuständigen Amtsgericht

Formulare

Gebühren

50,-€ bis 700,- € (nach Aufwand)

Rechtliche Grundlagen

§ 34 b Gewerbeordnung (GewO)

Bereich


Letzte Aktualisierung: 08.06.2022
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