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Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Verwaltungsgericht Köln

Wahlperiode 2025-2030


Die Stadt Rösrath sucht interessierte Bürgerinnen und Bürger für die Wahl zur ehrenamtlichen Richterin / zum ehrenamtlichen Richter für das Verwaltungsgericht Köln.

Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Köln endet am 31.03.2025.


Im Jahr 2024 findet daher eine Neuwahl für die am 01.04.2025 beginnende Wahlperiode statt. 

Was machen Ehrenamtliche Richterinnen/Richter ?

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter wirken an der Rechtsprechung mit. Ihre Mitwirkung stärkt das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsprechung. Diese kann nur ein lebendiger Teil der Gesellschaft sein, wenn sie für die Bürger*innen verständlich ist.

Sie bringen außerrechtliche Erfahrungen und Überlegungen in den Entscheidungsprozess ein und zwingen die Berufsrichterinnen und Berufsrichter, die Richtigkeit ihrer Erkenntnis und die Überzeugungskraft ihrer Argumente auch an diesen Einwendungen zu messen.

Wer kann ehrenamtliche Richterin / ehrenamtlicher Richter werden?

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter kann jeder deutsche Staatsbürger ab dem 25. Lebensjahr werden, der seinen Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks hat.

Gegen die Berufung zum ehrenamtlichen Richter können berufliche Gründe sprechen. So sollten Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst, Richter, Rechtanwälte, Notare, Berufs- und Zeitsoldaten sowie Mitglieder der Landes- und Bundesregierung und des europäischen Parlaments von einer Bewerbung absehen.

Zu den persönlichen Ausschlussgründen gehören die fehlende Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter, Vermögensverfall und die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten.

Spezielles Fachwissen ist für das Amt eines ehrenamtlichen Richters nicht erforderlich. Gefragt sind Lebenserfahrung, Interesse an rechtlichen Fragestellungen und soziales Verständnis.

Wie und wo bewerben?

Bürgerinnen und Bürger, die die Voraussetzungen zur Berufung zur ehrenamtlichen Richterin /zum ehrenamtlichen Richter erfüllen, können sich ab sofort bis zum 31.10.2023 bewerben und zwar schriftlich unter folgender Anschrift:

Stadt Rösrath

Fachbereich 3

Hauptstraße 229

51503 Rösrath

Bewerbungsformular PDF 78 KB

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Justizministeriums NRW.

Dienststelle

Stadt Rösrath

Fachbereich 3

Wahlen

Leitung Sabine Ley

Fon 02205 / 802 301

Fax 02205 / 802 88 301

Sabine.Ley@Roesrath.de