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Absicherung von Baustellen und Beschilderung im öffentlichen Verkehrsraum

Baustellenbeschilderung

Bei Baustellen ist neben einer Aufbruchgenehmigung/Sondernutzung eine sogenannte Baustellenbeschilderung notwendig. Mit dieser Beschilderungsanordnung wird der fließende Verkehr auf die Baustelle hingewiesen und sicher an ihr vorbeigeleitet.

 

Der Antrag ist rechtzeitig - mindestens 14 Tage vorher - bei der Stadt Rösrath einzureichen. Neben den Angaben zur "verantwortlichen Person" ist ebenso der Verkehrszeichenplan, der vorsieht, wie die Baustelle bzw. der Baustellenbereich abgesperrt und beschildert werden soll (Regelplan), anzugeben bzw. beizufügen.

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Letzte Aktualisierung: 08.06.2022
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