Hierzu zählen u.a. Bauzaun, Gerüst, Container, Warenauslage, Hinweisschild (Werbung, Plakatierung), Straßenfeste, Märkte, etc.
Die Gebühren sind in der Sondernutzungssatzung der Stadt Rösrath festgelegt. Sie bemisst sich nach der Art und Dauer der Sondernutzung.