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Handwerkerparkausweis

Die Ausnahmegenehmigung zum Parken gilt ein Jahr wahlweise für den Regierungsbezirk Köln oder NRW.

Die Genehmigung berechtigt beim Ausüben von Handwerker- und Dienstleistungen zum Parken

  • im eingeschränktem Haltverbot und Zonenhaltverbot nach Zeichen 286 und 290 StVO
  • an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung der Parkgebühr und unter Überschreitung der Höchstparkdauer
  • in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Auslegen der Parkscheibe und unter Überschreitung der Höchstparkdauer
  • auf Bewohnerparkplätzen
Unterlagen
  • Antrag
  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Kopie der Handwerkskarte
  • Kopie der Kfz-Scheine
  • Fotos der Fahrzeuglängsseiten mit deutlich lesbarer fester Firmenaufschrift

Formulare

Broschüren

Gebühren
Regierungsbezirk Köln
1. Genehmigung 305,- EUR, jede weitere 153,- EUR

NRW
1. Genehmigung 350,- EUR. jede weitere 175,- EUR
Rechtliche Grundlagen

Straßenverkehrsordnung (StVO)

Bereich


Letzte Aktualisierung: 05.01.2023
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