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Gestattungen für den Ausschank von alkoholischen Getränken

Eine Gestattung gemäß § 12 Gaststättengesetz benötigt jeder, der gewerblich bzw. mit Gewinnerzielungsabsicht anlässlich von öffentlichen Veranstaltungen, Vereins-, Nachbarschafts-, Straßen- und Stadtteilfesten, Sport- und Werbeveranstaltungen, Märkten etc. alkoholhaltige Getränke abgeben möchte.

Bitte beachten Sie: Die Verabreichung alkoholischer Getränke ist erlaubnisbedürftig und kann nur aus besonderem Anlass gestattet werden.

Unterlagen
  • Antrag - (spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltungsbeginn)

Formulare

Gebühren

nach Verwaltungsaufwand

  • Sehr geringer Verwaltungsaufwand (z.B. bei Wiederholungsveranstaltung; bis 0,5 Stunden Arbeitsaufwand) = 30,- EUR
  • Geringer Verwaltungsaufwand (bis 1 Stunde Arbeitsaufwand) = 55,- EUR

Bereich


Letzte Aktualisierung: 27.05.2022
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