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Aufbruchgenehmigung

Aufgrabung - Aufbruchgenehmigung - Sondernutzungen Straßen, Wege und Plätze - Sondernutzungen (ohne Märkte/Veranstaltungen)

Hausanschlüsse (Gas, Wasser, Strom, Telefon usw.) werden unterhalb der Straße oder des Gehweges hergestellt. Dazu muss die Fahrbahn oder der Bürgersteig aufgebrochen werden. Diese sogenannte Sondernutzung muss bei der Stadt Rösrath schriftlich beantragt werden und ist gebührenpflichtig. Den Antrag (Aufbruchgenehmigung) stellt die Firma, die die Arbeiten durchführen will, beim Bauamt.
Gleichzeitig muss beim Ordnungsamt eine Baustellenbeschilderung beantragt werden, um den fließenden Verkehr (PKW, Radfahrer, Fußgänger u.a.) an der Baustelle sicher vorbei zu führen. Auch hierfür ist ein schriftlicher Antrag notwendig.
Nicht nur Hausanschlüsse, sondern auch Gehwegabsenkungen (Bordsteinabsenkungen) für Grundstückszufahrten oder Garagenzufahrten sind über diese Sondernutzungen abzuwickeln.
Bei Antragsstellung auf Sondernutzung (Aufgrabung) ist von der Firma eine Sicherheitsleistung (Kaution) bei der Stadt Rösrath zu hinterlegen.
Diese Kaution wird nach erfolgter mängelfreier Abnahme mit der Firma wieder zurückgezahlt.
 

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Letzte Aktualisierung: 08.11.2023
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