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Grundstücksteilung

Ihr Grundstück ist zu groß und soll aufgeteilt werden?

Für die grundbuchrechtliche Teilung eines bebauten Grundstückes wird eine bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung nach § 8 der Bauordnung NRW (BauO NRW) durch die Bauaufsichtsbehörde benötigt. Die Teilung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauO NRW oder den aufgrund der BauO NRW erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen.
Die Teilung darf in das Liegenschaftskataster nur übernommen werden, wenn ein Genehmigungsbescheid der Bauaufsichtsbehörde vorliegt.
Bestandteil des Teilungsantrages ist ein amtlicher Lageplan eines öffentlich-bestellten Vermessungsingenieurs.

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Letzte Aktualisierung: 08.11.2023
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