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Anliegerbescheinigung

Straßenanliegerbescheinigungen werden von den Grundstückseigentümern/ Erbbauberechtigten für die Finanzierung von Bauvorhaben benötigt.

Die jeweiligen Banken fordern durch die Straßenanliegerbescheinigungen Auskunft über bereits gezahlte bzw. noch zu zahlende Erschließungs- und Kanalanschlussbeiträge.
Auch im Zusammenhang mit dem Erwerb von Baugrundstücken können Angaben über evtl. bestehende öffentliche Lasten (Erschließungsbeiträge, Straßenbaubeiträge, Kanal- und Wasseranschlussbeiträge) bei der Stadt Rösrath erfragt werden
Notwendige Unterlagen:
Angaben über das Grundstück (Gemarkung, Flur, Flurstück).
(ggf. Vollmacht, sofern Sie nicht Eigentümer sind)
Rechtliche Grundlagen:
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Kommunalabgabengesetz   (KAG NRW)

Gebühren

Für die Ausstellung der Straßenanliegerbescheinigungen wird eine Gebühr von 30,00 EUR erhoben.

Bereich


Letzte Aktualisierung: 27.07.2023
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