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Vaterschaft, Sorgerecht & Unterhalt

Das Jugendamt berät und unterstützt Sie kostenfrei bei Fragen zu Vaterschaft, Kindesunterhalt und Sorgerecht, sowie junge Volljährige unter 21 Jahren zu deren Unterhaltsansprüchen.

Informationen für werdende Eltern

Bekommen unverheiratete Mütter ein Kind oder trennen sich Eltern, tauchen plötzlich viele Fragen auf: Wie und wo wird die Vaterschaft anerkannt? Wie teilt sich das Sorgerecht für das Kind unter den Eltern auf und welche Unterhaltsansprüche bestehen sowohl für das Kind als auch für den betreuenden Elternteil?


Gerne beraten wir Sie bei solchen Fragen und unterstützen Sie, beispielsweise bei der Anerkennung der Vaterschaft. Auch bei Uneinigkeiten zwischen den Elternteilen finden Sie Unterstützung beim Jugendamt. Erkennt ein Vater seine Vaterschaft nicht an oder sollen Unterhaltszahlungen geltend gemacht werden, stehen wir Ihnen beratend zur Seite – immer mit dem Ziel, zwischen den Eltern zu vermitteln und eine Einigung zu erzielen. Gelingt dies nicht, treten wir bei Bedarf als Beistand für Ihr Kind auf, vertreten es also im Falle einer Verhandlung vor Gericht. Die Beratung, Unterstützung z.B. Beurkundung von Vaterschaft und Sorgerecht sowie die Beistandschaft durch das Jugendamt sind kostenlos.

Informationen für Elternpaare bei Trennung oder Scheidung

Nach einer Trennung oder Scheidung tauchen plötzlich viele Fragen auf: Welche Unterhaltsansprüche bestehen für das Kind? Wie können Elternpaare das Sorgerecht oder das Umgangsrecht für das Kind regeln?


Wir beraten und unterstützen Sie, beispielsweise mit Berechnungen und Beurkundungen von Unterhaltsleistungen. Sie erhalten aber auch Unterstützung, wenn Unterhaltszahlungen geltend gemacht werden sollen. Sollte es zu keiner Einigung zwischen den Elternteilen kommen, könne wir als Beistand für Ihr Kind auftreten und seine Rechte vor Gericht vertreten. Die Beratung und Unterstützung sowie die Beistandschaft durch das Jugendamt sind kostenlos.

Informationen für junge Volljährige unter 21 Jahren

Junge Erwachsene haben häufig mit finanziellen Engpässen zu kämpfen und brauchen auf ihrem Weg Unterstützung und Orientierungshilfen.


Wir können Ihnen helfen, Fragen nach einem möglichen Unterhaltsanspruch zu beantworten und diesen gegebenenfalls zu ermitteln. Darüber hinaus bietet wir jungen Volljährigen unter 21 Jahren Beratung und Unterstützung an, wenn Unterhaltsansprüche einem oder beiden Elternteilen gegenüber geltend gemacht werden sollen. Wir leisten Hilfestellung und sind auch darüber hinaus Ansprechpartner bei Konflikten und Krisen im Kreis der Familie.

Dienststelle

Stadt Rösrath

Fachbereich 2 Jugend, Bildung, Sport

Bereich Verwaltung Jugend

stellv. Leitung Yvonne Zieren

Fon 02205 / 802 320

Fax 02205 / 802 88 320

Yvonne.Zieren@Roesrath.de